ich habe vor ein paar Tagen etwas versteigert und seitdem hat sich der Käufer nicht gemeldet.
Auf Emails reagiert er nicht.
Ist nicht lange her, ich weiß, aber da sich Käufer und Verkäufer bisher immer sehr schnell gemeldet haben, kommt mir das komisch vor.
Nun habe ich unter „Mein Ebay“ folgendes gesehen:
1 Artikel den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.
Das habe ich noch nie gesehen. Bedeutet das, das der Käufer ohne mein Wissen zurückgetreten ist?
Warum sonst sollte der Artikel dem unterlegenen Bieter angeboten werden können, obwohl die Transaktion noch nicht beendet ist?
das Angebot an unterlegene bieter kannst du nutzen, wenn absolut kein kontakt mit dem käufer zustande kommt. Dadurch hast du die möglichkeit, dem unterlegenen bieter den artikel zu seinem höchstgebot per sofort-kauf anzubieten. Für die Dauer der sofort-kauf möglichkeit für den unterlegenen bieter (zwischen 1 und 10 tage) kann diese auktion nur von dir und dem betreffenden bieter über mein-ebay eingesehen werden.
Für dieses angebot an unterlegenen bieter fallen natürlich die üblichen gebühren plus sofort-kauf gebühren an, weshalb du vieleicht vorher mit ebay kontakt aufnehmen solltest bezüglich des nicht-reagierenden Höchstbieters, um diese gebühren erstattet (gutgeschrieben) zu bekommen.
Hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen, und wünsche dir und allen anderen werweisswasianern weiterhin viel spass bei ebay.
danke für deine Antwort.
Ich weiß was die Option bedeutet, mir ging es um die Tatsache, das diese Option unter mein Ebay angeboten wird.
Dies war bisher bei all meinen Transaktionen nämlich nicht der Fall.
Um an einen unterlegenen Bieter verkaufen zu können, müssen doch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten bin ich dazu nicht berechtigt.
Nun steht unter mein Ebay, das ich dazu berechtigt bin.
Ich möchte nun wissen, wieso es dazu gekommen ist, das ich dazu berechtigt bin.
diese Seite bestätigt nur mein Wissen, das bei gewissen Voraussetzungen an der unterlegenen Bieter verkauft werden darf.
Weisst du zufällig, ob unter mein Ebay diese Option immer angezeigt wird oder nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, denn vorher habe ich diese Option noch nie gesehen. Vielleicht ist es ja auch neu, das es grundsätzlich nach jeder Aution angezeigt wird.
Weisst du zufällig, ob unter mein Ebay diese Option immer
angezeigt wird oder nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt
sind,
Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zitat ebay:
_Wie wird ein Angebot an unterlegene Bieter gesendet?
Von folgenden Seiten können Verkäufer die Option Angebot an unterlegene Bieter nutzen:
Gebotsübersicht (Klicken Sie auf der Artikelseite eines beendeten Angebotes auf den Link „Gebotsübersicht“)
Mein eBay (Sie finden Sie den Link „Angebot an unterlegenen Bieter“ in der Ansicht „Artikel verkaufen“)
Artikelseite eines beendeten Angebots (Sie sehen den Link am Seitenanfang, nachdem Sie sich eingeloggt haben) Hinweis: Die Option Angebot an unterlegene Bieter ist nur verfügbar für beendete Angebote, bei denen mindestens ein unterlegener Bieter vorhanden ist. _
Vielleicht ist es ja auch neu, das es grundsätzlich nach jeder
Aution angezeigt wird.
danke das du mir als Anfänger so schön ebay erklärst, aber leider nicht auf meine Frage eingehst.
Es sind aber noch Fragen bezüglich des Versandes und somit des Betrages offen. Deswegen ist eine Antwort des Käufers nötig.
Ich finde es sehr schön das du dir so allgemeine Gedanken machst, aber manchmal reicht es, wenn man sich auf die Beantwortung der Fragen beschränkt.
Ich finde es sehr schön das du dir so allgemeine Gedanken
machst, aber manchmal reicht es, wenn man sich auf die
Beantwortung der Fragen beschränkt.
Wenn man genügend Informationen erhält, damit es sich überhaupt lohnt Gedanken zu machen … dann JA. Ansonsten frägt man nach! Erhält man keine Antwort, die eine korrekte Antwort ermöglichen, eben NICHT. Suchs dir aus!
Wenn man genügend Informationen erhält, damit es sich
überhaupt lohnt Gedanken zu machen …
ok, dann gebe ich dir mal die Infos die du erfragt hast und hoffe dann auf eine konkrete Antwort von dir.
Wie lange ist es her? Du kannst schlecht 2 Tage später den Artikel an :den nächsten anbieten!
Ich hatte nicht vor den Artikel dem nächsten anzubieten. Siehe meine Frage.
Muss er das? Übersende ihm die Bankverbindung und den Gesamtpreis und :fertig. Er muss schließlich nur überweisen und keine :Brieffreundschaft anfangen.
Muss er natürlich nicht. Es war aber, wie gesagt, noch etwas zu klären.
Sind noch Vertragspunkte offen?
Siehe oben, aber das war auch nicht Bestandteil meiner Frage, somit uninteressant für die Beantwortung.
Also wenn du nicht nur polemisieren wolltest, musst du jetzt eigentlich damit meine eigentliche Frage beantworten können.
Bin gespannt, aber mach dir keine Sorgen falls du es nicht kannst, bin schon zufrieden mit den anderen Antworten. Du bist ja losgeworden was du loswerden wolltest, somit wurde dir ja auch geholfen.
ich habe das in letzter Zeit auch schon zweimal gehabt. Bei einem Artikel ist aber alles planmäßig verlaufen und hinten bei verkaufte Artikel sind alle Optionen („bezahlt“, „verschickt“,…usw.) als ausgeführt gekennzeichnet. Den anderen Artikel habe ich dann rausgelöscht, weil mich die Anzeige so genervt hat.
Woran das liegt kann ich nicht nachvollziehen.
ich würde zunächst schauen, wann der Höchstbieter sein „Siegergebot“ abgegeben hat. Wenn dies bereits einige Tage vor Auktionsende war, wäre es auch gut denkbar, daß er z.B. gerade in Urlaub gefahren ist und Du solltest ruhig 8-10 Tage abwarten. Falls er sein letztes Gebot erst kurz vor Auktionsende gemacht hat ist eher davon auszugehen, daß er das Auktionsergebnis kennt, dann ist es allerdings etwas seltsam…
Mangelnde Informationen verhindern das Verständnis
Hallo Rocco,
Hallo,
danke das du mir als Anfänger so schön ebay erklärst, aber
leider nicht auf meine Frage eingehst.
Es sind aber noch Fragen bezüglich des Versandes und somit des
Betrages offen. Deswegen ist eine Antwort des Käufers nötig.
Warüm rückst Du mit dieser Information erst jetzt heraus?
Dein Anfangsposting laß sich, als wolltest Du „freundliche E-Mails“ austauschen - und mehr nicht.
Ich finde es sehr schön das du dir so allgemeine Gedanken
machst, aber manchmal reicht es, wenn man sich auf die
Beantwortung der Fragen beschränkt.
…tja, wenn die Fragen vernünftig gestellt werden, ist das möglich … ansonsten leider nicht.
1 Artikel den ich verkauft habe, ist für die Unterbreitung eines :Angebots an unterlegene Bieter berechtigt.
Warum sonst sollte der Artikel dem unterlegenen Bieter angeboten :werden können, obwohl die Transaktion noch nicht beendet ist?
Kennt sich damit jemand aus?
Wie die Frage erkennen lässt, ging es hauptsächlich um die Frage, warum der Artikel berechtigt ist, dem unterlegenen Käufer angeboten zu werden. Es ging nur um diese Option und sonst nichts.
Was ich von dem Käufer geklärt wissen wollte ist dabei völlig uninteressant und für die Beantwortung der Frage ohne Belang.
Puh, hätte nicht erwartet das die eigentliche Frage so schwer verständlich ist.