Hallo liebe Rechtsexperten,
unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eigentlich auch dem Urheberrecht oder kann eine Firma diese von einer anderen Firma einfach kopieren?
Wenn sie dem Urheberrecht unterliegen: wer besitzt dann die Rechte, die Person, die diese erstellt hat oder die, die sie in Auftrag gegeben hat und jetzt nutzt?
Danke schonmal für kompetente Beiträge!
Matthias
Jein im weiterem Sinne:
Wohl unterliegen AGBs, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, dem Urheberrecht, doch darf der Verwender diese straflos in seinem eigenen Laden einsetzen. Typische Beispiele: Das Kleingedruckte auf der Rückseite von Kaufverträgen/Reparaturverträgen im Autohandel, die RDM-Bedingungen (die RDM-Makler verwenden) u.ä… Solche Bedingungen dürfen aber textlich nicht verändert werden!
Bei allen anderen AGBs hat das Urheberrecht der Verwender. Also zB Bosch, Siemens, Bahn usw. auf der Rückseite der Rechnungen, Bestellungen uvm. Der Anwalt, der diese gebastelt hat, bekam Geld und trat in der Regel das Urheberrecht an das Unternehmen ab.
Wenn Du also die AGB eines Wettbewerbers kopierst, dann bekommst Du Ärger. Deshalb werden Änderungen eingebaut, die zumindestens auf den ersten Blick eine Eigenschöpfung darstellen. Wer keine guten juristischen Kenntnisse hat, soll von solchen Bastelarbeiten die Finger lassen, denn sonst kommt bloß Müll dabei heraus. Wer nämlich AGBs verwendet, die dann später ein Gericht zerlegt, der muß mit den Nachteilen leben. Deshalb sollten Abwandlungen nur Fachleute machen. die dann wissen, welche Konsequenz eine Auslassung oder Ergänzung hat.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]