Unterliegen gespendete Brötchen beim Verkauf der Umsatzsteuer?

Hallo zusammen,

im Verein stellt sich uns folgendes Problem:

An Spieletagen stellen die Eltern Kuchen, Brötchen etc. für den Verkauf zur Verfügung. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1) Unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer? 2) Da wir den Eltern die Gaben nicht abkaufen, können wir keine Vorsteuer geltend machen, wie ist dies steuerrechtlich zu sehen?

Grüße

Servus,

grundsätzlich unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer.

Wenn der Verein mit seinem gesamten Umsatz unter den Kleinunternehmergrenzen 17.500 € im Vorjahr, 50.000 voraussichtlich im laufenden Jahr bleibt, wird keine USt erhoben.

Wenn das mit den Grenzen kritisch wird, kann man für den Brötchenverkauf - der ja nicht unmittelbar sportlich ist - einen Förderverein gründen, der ein separater Unternehmer ist und für den die Kleinunternehmergrenzen unabhängig von den Aktivitäten des „Stammvereins“ gelten. Dem Förderverein, dessen Vereinszweck die Beschaffung von Geldmitteln für den Sportverein ist, kann das Thema Gemeinnützigkeit übrigens egal sein, weil er eh seinen gesamten Überschuss an den Stammverein spendet.

Das mit dem Vorsteuerabzug ist dann halt so. Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG hilft nichts, weil die Brötchen ja fer umme angeschafft werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

entschuldige die verpätete Reaktion!

Vielen Dank für Deine Antwort! Die Lösung mit dem Förderverein hatten wir noch nicht im Blick. Vielmehr wollten wir die Abteilung mit dem größten Umsatz ausgliedern, da die anderen Abteilungen deutlich unter den genannten Grenzenb bleiben.

Grüße