Unterliegen Reihenhäuser einer Eigentümergem. ?

Guten Tag,
es soll eine Terassenüberdachung eines Reihenhauses gebaut werden. Muss man auf die Belange der anderen Reihenhäuser(3 Reihen a’ 7 Häuser, haben angeblich eine Eigentümergemeinschaft) eingehen oder darf die Überdachung ohne Genehmigung gebaut werden?
Ich bedanke mich für die Stellungnahmen und Anregungen zu diesem Thema.
Gruß
berni54

Moin!

es soll eine Terassenüberdachung eines Reihenhauses gebaut
werden. Muss man auf die Belange der anderen Reihenhäuser(3
Reihen a’ 7 Häuser, haben angeblich eine
Eigentümergemeinschaft) eingehen oder darf die Überdachung
ohne Genehmigung gebaut werden?

Zunächst empfiehlt sich ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Häufig sind Terassenüberdachungen als sog. bauliche Anlagen eingestuft und vielfach ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig.

Außerdem könnte es auch einen Bebauungsplan geben, dies lässt sich im zuständigen Bauamt der jeweiligen Gemeinde erfragen. Auch in so einem B-Plan können Terassenüberdachungen geregelt sein. Ins entsprechende Nachbarschaftsgesetz sollte man ebenfalls Einsicht nehmen, dort könnte dazu ebenfalls spannendes zu lesen sein.

Du siehst also, das es keine einfache pauschale Antwort auf diese Frage geben kann. Wie bei allem in Deutschland gibt es auch dazu jede Menge Verordnungen, Gesetze und sonstige Vorschriften :smile:

Allerdings wäre mir ein generelles Mitspracherecht der anliegenden Reihenhäuser neu.

Ich bedanke mich für die Stellungnahmen und Anregungen zu
diesem Thema.

Gern geschehen.

Gruß vom

Dicken MD.