Guten Tag,
muß für einen Pflichteilsausgleich genauso Erbschaftssteuer gezahlt werden wie für die Erbschaft durch den Alleinerben?
Ist das dann nicht eine Doppelbesteuerung: Einmal zahlt der Alleinerbe auf die Erbschaft , zum anderen der Pflichteilsberechtigte auch nochmal auf den Pflichteilsausgleich, für den ja schon vom Alleinerben Steuern gezahlt werden müssen?
Wer weiß was? Bitte , wenn möglich Rechtsvorschrift oder Urteile abgeben!
Danke!
Danke!