Unterliegt eine Kettenmail dem Urherrechtsgesetz?

Habe vor zwei Jahren eine Kettenmail mit folgendem Inhalt bekommen:

Die Lehrerin.
Eines Tages bat eine Lehrerin ihre Schüler, die Namen aller anderen Schüler in der Klasse auf ein Blatt Papier zu schreiben und ein wenig Platz neben den Namen zu lassen…(etc)

Habe sie selbstredendt nicht, wie gefordert innerhalb 143 Minuten an 15 Leute verschickt und ich lebe immer noch :smiley:
Weil der Text aber wirklich schön ist, hab ich den damals gespeichert. Möchte den Nun mit dem Vermerk „unbekannter Verfasser“ in eine Homepage einbauen.
Kann ich das? Oder unterliegt eine Kettenmail dem Urheberrecht?

Hallo!

Prinzipiell ist es erst einmal so, dass auch ein Kettenbrief dem Urheberrecht unterliegt, sofern der Text eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht.
Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber manchmal kann es da schon zu einem Rechtsstreit kommen, wo dann ein Richter darüber urteilen muss, ob damit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

Ich kann Ihnen auch nur raten, den Text nicht einzustellen und dann zu schreiben, dass der Urheber sich bei einer Urheberrechtsverletzung zu melden. Das kann trotzdem Ärger einbringen.

Sorry, das ich da nicht wirklich weiterhelfen kann.
LG
Michael Vogl

Vielen dank für den Tip!
War halt der Meinung! Weil der unbekannte Autor ja ausdrücklich darauf hingewiesen hat, diese mail an 15 Leute weiterzusenden! gehe ich mal davon aus, das (hypothetisch!) nur 10 mal weiter geleitet wird, sind es in der ersten instanz 100 Inhaber, in der 2. 1000, in der dritten dann schon 10.000 (!) (USW)und das jeweils nach den gebotenen 143 Minuten (sofern das Schneeballprinzip auch hier anläuft!)

Auch eine Kettenmail unterliegt dem Urheberrecht!

Hallo Finneghan,
wenn der Verfasser keinen Hinweis auf seine Urheberschaft auf der Kettenmail hinterlassen hat, würde ich mir im Zusammenhang mit dem UrhG auch keinen Kopf machen. Der Vermerk „unbekannter Verfasser“ ist sicherlich ausreichend.

Gruß
Formator

Weil der Text aber wirklich schön ist, hab ich den damals gespeichert. Möchte den Nun mit dem Vermerk „unbekannter Verfasser“ in eine Homepage einbauen.
Kann ich das? Oder unterliegt eine Kettenmail dem Urheberrecht?

Jeder Text, der eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist unterliegt dem Urheberrecht mit allen Konsequenzen. Die Anforderungen sind denkbar gering, so daß auch dein Kettenbrief erfaßt sein dürfte.

Um nun etwas im Internet zu veröffentlichen (Rechtssprech dafür ist „öffentlich zugänglich machen“.) brauchst du grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers („Lizenz“). Hast du die nicht, kannst du’s natürlich trotzdem machen mit der Gefahr vom Rechteinhaber z.B. abgemahnt zu werden.

Soweit die rechtliche Seite. Praktisch wird sich an einem Kettenbrief vermutlich keiner stören und „Wo kein Kläger da kein Richter.“…

IANAL und letztlich mußt du dich natürlich ohnehin selbst entscheiden.

Gruß, Jan.

Nein - es ist kein Werk im Sinne des UrhG

Ich grüße Sie,

Entschuldigung für die reichlich verspätete Antwort, war nicht ohne Grund.

Ein Urheberrecht besteht; zumindest das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht. Daher wüde ich hier passen, auch beim Kettenmail und erst Recht auf Ihrem Home Page.
Auch für sog. Verwaisten Werke gibt es ein Urheberecht (aber momentan in der Fachschaft stark debatiert)

Grüße

ps: es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung, daher estehen mir gegenüber keinerlei Ansprüche.

Was soll denn an der Kettenmail originell sein? Vermutlich der Text. Wenn ja, hast Du darauf Urheberrecht.

Habe vor zwei Jahren eine Kettenmail mit folgendem Inhalt
bekommen:

Die Lehrerin.
Eines Tages bat eine Lehrerin ihre Schüler, die Namen aller
anderen Schüler in der Klasse auf ein Blatt Papier zu…