Hallo,
ich muß zwei Bescheinigungen von Arzt A und B bei der Krankenkasse einreichen (Atteste).
Darf die Krankenkasse dem jeweils anderen Arzt oder einem anderen Dritten davon berichten? Wenn nein, gibt es Ausnahmen?
Gruß
Hansi
Hallo,
ich muß zwei Bescheinigungen von Arzt A und B bei der Krankenkasse einreichen (Atteste).
Darf die Krankenkasse dem jeweils anderen Arzt oder einem anderen Dritten davon berichten? Wenn nein, gibt es Ausnahmen?
Gruß
Hansi
Hallo,
die Kasse darf ohne Einwilligung des Betroffenen keinerlei
geschützte Daten an irgendjemanden herausgeben.
Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. im Rahmen der Amtshilfe,
aber dass z.B. die Kasse ein Gutachten eines Arztes einem
anderen Arzt (ausgenommen Medizinischer Dienst) zur Verfügung
stellt idt grundsätzlich nicht möglich.
Gruss
günter