Hallo,
Firma A hat 2006 eine Anzahlung für eine noch nicht erbrachte Leistung
incl. 16% Mwst an Firma B bezahlt.
Firma B hat die Zahlung als erhaltene Anzahlung netto eingebucht und die MWST 16% ans Finanzamt abgeführt.
Firma A hat bis 2014 die Leistung nicht verlangt und der Anspruch ist somit verjährt.
Wenn Firma B die erhaltene Anzahlung nun ausbucht als periodenfremder Ertrag, kann da sich Firma B die bereits an das Finanzamt abgeführte MWST von damals 16% zurückholen, oder wäre der Ertrag Umsatzsteuerpflichtig mit 19% zu erfassen?
Vielen Dank für eine Antwort