Untermiet zahlt nicht, was tun?

Liebe Leute,

ich hätte eine wichtige Frage an Euch und würde mich über Tipps sehr freuen.

Also ich habe eine Mitbewohner der Seit Juli 2010 als Untermieter wohnt. Ich bin Hauptmieter der Wohnung und er ist mein Untermieter. Unsere Verhältnisse ist nicht mehr der selber, Außerdem ist er Arbeitslos Seit 3 Monate, Trinkt und kifft und vor paar Monate in meine Abwesenheit jemand in mein Zimmer ohne mein Erlaubnisse schlafen lassen, putz gar nichts und verhält sich mir gegenüber total Asozial, und daher zieht er aus der Wohnung aus. Als Hauptmieter habe ich Ihn Seit 01.12.2010 mit den Frist von 3 Monaten gekündigt. Dies sollte weiter kein Problem sein da ich mit seinen Auszug freue und die ganze Sache so schnell wie möglich über die Bühne bringen möchte. Er hat sich am Anfang dagegen gestellt und bisher spricht mit mir nicht mehr, und Seitdem nur über Scheiben oder SMSs. Es ist einfach furchtbar.

Jetzt stehe ich aber vor dem Problem, dass er mir seit 1 Wochen die Miete nicht zahlt.

Nun die Frage, kann ich der Tür Zylinder wechseln und seine Sachen vor der Tür stellen, natürlich den Kaution gleichseitig zurück Überweisen, mit der Aussage, dass er sich ein Anwalt suchen soll aber der Wohnung nicht mehr betreten darf?

Ich weiss, es klingt sehr Krass, aber ich will ihn unbedingt von hier weg und sehe ich kein andere weg, wer er nicht zahlt. Währe das rechtswidrig? Welche Druckmittel hätte ich dennoch um ihn schnell wie möglich hier weg zu haben? Vielen, vielen dank.

Leider kann ich zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Mein Fachgebiet ist die Vermietung und das Leasing von gewerblichen Wirtschaftsgütern.

Beste Grüße

Hallo,

Habt Ihr einen richtigen Vertag zusammen??? Also ich würde ihn noch einmal abmahnen und dann fristlos kündigen, ihn 14 tag frist setzen und dann die Schlösser austauschen. Das würde ich ihm Schriftlich mit Bestätigung zukommen lassen, und ihm aber auch mitteilen, dass zum … die Schlösserausgetauscht werden.

viel glück

mitteilen wegen Schlösser austauschen?? Das wäre echt noch schlimmer…

Hallo, Du als Vermieter darfst unter keinen Umständen die Schließzylinder wechseln und die Sachen vor die Tür stellen, dies wäre verbotene Eigenmacht. Der Mieter kann nämlich durch nachträgliche Mietzahlung das Mietverhältnis wieder „heilen“. Außerdem könnte er z.B. behaupten, in einem Möbelstück wäre Bargeld gewesen, das Du dann ersetzen müsstest (diesen Fall gab es einmal in Deutschland).
Es geht in diesem Fall so: 1. ordentliche Kündigung schriftlich zustellen. 2. Bei Auszug des Mieters evtl. Wohnungsschäden, die vom Mieter verursacht sind, von der Kaution abziehen. 3. Dann erst Mietrückstände ebenfalls von der Kaution abziehen.—
Sind dann immer noch Mietrückstände offen, kann man einen Mahnbescheid zusenden, sofern man die neue Adresse des Mieters kennt. Dies geht dann bis hin zum Gerichtsvollzieher- ob sich das bei einem Untermietverhältnis lohnt, glaube ich aber nicht.

Etwas anderes ist, wenn Du dem Mieter fristlos kündigst, weil er Deine Privaträume rechtswidrig anderen Personen zugänglich gemacht hat: dann müsstest Du 1. ihn polizeilich anzeigen 2. die Wohnung zwangsräumen lassen von einem Umzugsunternehmen im Beisein der Polizei 3. Die Sachen in einem Lager zwischenlagern lassen. Werden diese nach 1 Jahr nicht ausgelöst, werden sie meistbietend versteigert.
Als das ist erstmal sehr teuer (für Dich) und lohnt nicht in diesem Fall.-
Am Besten (salopp formuliert): einen menschlichen „Deal“ machen: z.B. „wenn Du bis Datum xy draußen bist, verzichte ich auf die ausstehende Miete…“ Damit erklärt er sich viell. einverstanden und Du bist ihn los. Du hast dann zwar draufgelegt, aber monatelang diesem „Vogel“ hinterhermachen kostet auch Geld und Nerven. Merke: mit Geld kriegt masn jeden Mieter raus.

  • Gruß, Achim

Hi Achim,

danke für dein Tipp. das stimmt. Ich habe es draufgelegt dass er bis Datum xy draußen sein soll, und es hat funktioniert. Mal schauen, ob er es macht. Danke. Nadia.

ja wenn ihr einen vertrag habt möchtes du das machen sonst kann er dich verklagen und zieht dir dann die hosen aus grad arbeitslose bekommen dann noch einen anwalt gestellt! Vorsicht!!

viele grüße

ps.: er hat ja noch das wohnrecht und kann dann auch die schlösser austauschen nachdem er einen schlüsseldienst geholt hat, den du dann zahlen mußt!!!