Untermiete

Angenommen Person B wohnt ohne schriftlichen Mietvertrag zur Untermiete bei Person A, wie funktoniert hier das Kündigungsrecht von Person A;
kann Person A Person B ohne eine Angabe von Gründen Person B
innerhalb der 3 Monate kündigen?

Hallo erstmal,

ja. Mit drei Monaten ist er sogar noch recht großzügig.

Gruß!

Horst

Guten Morgen,

das ist natürlich völlig richtig und nur der Form halber möchte ich ergänzen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für:

BGB §573c III vorliegt (unter den vorraussetzungen des im Inhalt genannten §) und somit 3 Monate wirklich die maximale Kündigungsfrist darstellen.

Gruss Ivo