Hallo, www-Mitglieder!
Person A hat eine Wohnung und eine Beziehung mit Person B, die ebenfalls eine eigene Wohnung hat. Wie das nun mal so ist in einer Beziehung zwischen Erwachsenen gehen wir mal davon aus, dass Person B so ca. min.zweimal pro Woche, max.fünfmal pro Woche bei Person A übernachtet. Vielleicht weil Person B ein Auto hat im Gegensatz zu Person A, die Gründe sind ja eigentlich irrelevant.
Kann der Vermieter in diesem - natürlich rein hypothetischen Fall - den Mieter (also Person A) auffordern, dieses angebliche Untermietverhältnis zu beenden, da ansonsten mit einer Kündigung des Mietvertrages gerechnet werden muss?
Einfach: Ab wann wird rechtlich von einem Untermietverhältnis gesprochen und was ist nach dem Gesetz (sofern es überhaupt definiert ist) „normaler“ Besuch?
Vielen Dank und ein schönes WE an alle,
sorgloseSusi
Hi,
Einfach: Ab wann wird rechtlich von einem Untermietverhältnis
gesprochen und was ist nach dem Gesetz (sofern es überhaupt
definiert ist) „normaler“ Besuch?
ein paar einfache Feststellungen:
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Wie lange „Besuch“ „Besuch“ bleibt, ist nicnt gesetzlich festgelegt. Bis zu 30 Tage am Stück ist üblicherweise kein Problem. Den Einzelfall bewertet stets ein Richter.
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Bei regelmäßigerem oder längerem Aufenthalt kann man prophylaktisch mit dem Vermieter aushandeln, die Nebenkosten anzupassen, sofern bspw. Wasser pro Kopf und nicht individuell per eigenem Zähler abgerechnet wird.
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Solang der Besuch nicht in der fraglichen Wohnung gemeldet ist und kein Untermietvertrag besteht, und der Besuch gar noch eine eigene Wohnung als Lebensmittelpunkt hat, existiert kein Untermietverhältnis und es geht den Vermieter - mit Verlaub - einen Scheißdreck an, wie oft da jemand übernachtet.
Gruß,
Malte
Hallo Malte!
und es geht den Vermieter - mit Verlaub -
einen Scheißdreck an, wie oft da jemand übernachtet.
Vielen Dank! Finde ich auch!
Gruß,
sorgloseSusi