nachstehende Frage mit der Bitte um Eure Einschätzungen:
Mann M mietet Wohnung.
Frau F zieht zu ihm.
Wonach richtet sich ein Einzug? Dauernder Aufenthalt von X Wochen/Monaten? Anmeldung von F beim Einwohnermeldeamt?
M meldet Vermieter nicht den Einzug von F.
Welche Konsequenzen entstehen?
Unerlaubte Untervermietung
Anpassung der Nebenkosen
Kündigung aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Wochnung?
Verletzung des Vertrauensverhältnisses von V und M (man gehe von einem Zweifamilienhaus aus, Vermieter wohne im Haus - besondere Kündigungsvorschriften)
M meldet dem Vermieter den Einzug
wann kann Vermieter widersprechen?
hat er ein Sonderkündigungsrecht?
kann ein neuer Mietvertag mit beiden Parteien zu geänderten Konditionen (Mietzins, Nebenkosten, Hausodnung) erwirkt werden?
nachstehende Frage mit der Bitte um Eure Einschätzungen:
Mann M mietet Wohnung.
Frau F zieht zu ihm.
Wonach richtet sich ein Einzug? Dauernder Aufenthalt von X
Wochen/Monaten? Anmeldung von F beim Einwohnermeldeamt?
In der Regel spricht man von einem Zuzug, wenn a) der Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung liegt, b) der Aufenthalt länger als ca. 6 Wochen dauert, c) wenn der Name an der Klingel angebracht ist, d) schon mal überhaupt, wenn die Person dort angemeldet ist (Einwohnermeldeamt).
M meldet Vermieter nicht den Einzug von F.
Welche Konsequenzen entstehen?
Unerlaubte Untervermietung
Anpassung der Nebenkosen
Kündigung aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Wochnung?
Verletzung des Vertrauensverhältnisses von V und M (man gehe
von einem Zweifamilienhaus aus, Vermieter wohne im Haus -
besondere Kündigungsvorschriften)
wenn F nicht Lebenspartnerin ist, sondern Untermieterin…
das auf jeden Fall, falls die Nebenkosten gemeint waren
kommt darauf an, wenn die Wohnung durch den Zuzug überbelegt ist…
das kann natürlich schon sein, der Mieter wird den VM besser kennen
M meldet dem Vermieter den Einzug
wann kann Vermieter widersprechen?
hat er ein Sonderkündigungsrecht?
kann ein neuer Mietvertag mit beiden Parteien zu geänderten
Konditionen (Mietzins, Nebenkosten, Hausodnung) erwirkt
werden?
wenn es sich eben um einen Untermieter handelt, und eine Untervermietung nicht ausdrücklich im Mietvertrag gestattet ist, beim Lebenspartner eher nicht
wenn die Wohnung überbelegt ist könnte evtl. eine Kündigung (allerdings nur eine fristgerechte) in Frage kommen, hier streiten sich die Rechtsgelehrten, ob und wann. In der Regel nur, wenn durch die Überbelegung ein Schaden an der Mietsache zu befürchten steht, bzw. erfolgt
wer möchte den neuen Mietvertrag erwirken? Normalerweise freut sich ein VM wenn er noch jemanden hat, den er in die Pflicht nehmen kann. Was soll in dem Zusammenhang der Mietzins, NK, Hausordnung? Mietzins steigt normalerweise nicht, NK ja, die Hausordnung ist von allen einzuhalten.