Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal eine frage zum Thema Untermiete.
Ich bin selbst der Vermieter und habe ein Zimmer zum
01.06.09 untervermietet, nun stellte sich heraus das
die Untermieterin ständig im Verzug mit ihren
Mietzahlungen ist und ich dadurch in die roten Zahlen
komme und einen Überziehungszins zahlen muss. Kann ich
diese geltend machen?
Aktuell fehlen auch noch 40€ von der letzten Miete. Was
ja an und für sich nicht das Thema wäre, nun stellte
sich zudem noch heraus das sie allergisch auf meine
Katzen reagiert und muss daher ausziehen. Sie schrieb
in dir Kündigung das sie wegen der Krankheit zum
15.08.09 ausziehe. Allerdings erst nachdem ich ihr
mitgeteilt habe das sie dies bitte schriftlich machen
soll.
So nun zu meinem Problem, ich sagte ihr ich lasse sie
vorzeitig aus der vertragliche Frist von 3 Monate raus,
wo sie einwilligte. Wir vereinbarten mündlich unter
eines Zeugen von mir das sie erst zum 01.09.09
ausziehe, da dann auch der nächste Mieter einziehen
könnte.
Nachdem sie dann ein zimmer fand das sie schon ab
15.08.08 beziehen konnte und auch wollte schrieb sie
erst nach auffordern die Kündigung zum 15.08.09. Ich
ging zu ihr und sagte das ich damit nicht einverstanden
sei und auf die Vereinbarung bestehe. Da meinte sie zu
mir wie sie soll beide mieten zahlen, worauf ich dies
bejahte. Seit dem redet sie nichts mehr mit mir,
verunreinigt die Wohnung zusehends und bezahlt die
Miete nicht.
Heute kam ich nach Hause und fand auf meinem laptop
einen Brief mit der auflistung wo sie die ausstehende
Miete von 40€ und einen teil der Miete in höhe von 220€
zahlte und vermerkte das sie nicht mehr habe was sie
zahlen könne.
Darf ich mit der endabrechnung Gas, Wasser, Müll usw.
auch die fehlende Miete vom der Kaution abziehen?
Ich danke euch schon mal im voraus!