Untermiete als eine art WG ?

hallo,

eine frage : jemand ( single ) wohnt in einer mietwohnung ( 4ZKB ). der mietvertrag läuft auf ihn.

da er in der nähe eines studienorts lebt, könnte er theoretisch ja studenten in seine wohnung aufnehmen ( eine art WG ).

wäre sowas überhaupt machbar oder zulässig ?
als beispiel : der mieter zahlt weiterhin die miete ( keine änderung des mietvertrages ), aber der miteingezogene student zahlt diesem monatlich z.b. 150 euro „WG-miete“. Kann der mieter hier so einen vertragmit dem student schrifltich abschließen ?

der mieter meldet die 2. person natürlich beim vermieter ordnungsgemäß an ( um die nebenkosten auf den bedarf anzupassen). von dem zusätzlich abgeschloßenen vertrag ( WG miete ) wüsste der vermieter aber nichts.

siehe
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…

Hallo!
Es handelt sich hierbei um Untervermietung. Diese ist dem Vermieter im Vorhinein anzuzeigen und von diesem zu genehmigen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn keine wichtigen Gründe dagegenstehen. Bei ungenehmigter Untervermietung kann der Vermieter den Hauptmieter zur Unterlassung auffordern und, falls diese nicht erfolgt, das Mietverhältnis kündigen.