Untermiete bei Kündigung der Hauptmiete

Hallo Freunde,

in Wohngemeinschaften ist es häufig so, dass es einen Hauptmieter gibt und alle anderen Mitbewohner Untermieter sind. In Untermietverträgen, die zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen werden, ist oftmals eine Klausel zu lesen, die in etwa folgendermaßen lautet:

„Endet der Vertrag zwischen Vermieter und Hauptmieter - aus welchem Grund auch immer - so endet auch der Untermietvertrag.“

Mal angenommen, jemand behauptet nun, dass diese Klausel bei Untermietverträgen immer Gültigkeit hätte, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie im Untermietvertrag explizit drin steht oder nicht.

Wäre die Behauptung zutreffend?

Vielen Dank für alle Hinweise!

Beste Grüße
Tomm

es sollte doch wohl offensichtlich sein, dass eine abmachung zwischen a und b genau gar keine auswirkungen haben kann auf eine abmachung zwischen b und c, wenn sie zwischen b und c nicht ausdrücklich mit abgemacht wird, oder?
wenn b möchte, dass die abmachung von a-b auch zwischen b-c gilt, muss er das auch mit c absprechen. ansonsten hat ER ein problem und nicht etwa a oder c.