Untermiete Formalitäten

Hallo zusammen,
folgender Fall:

Ein Herr A möchte zur Untermiete bei Herrn B wohnen - welche Unterlagen benötigt Herr A von Herrn B? Die unterschriebene Untermiete-Einverständniserklärung und sonst nichts?

Gehen wir vom Fall aus, dass Herrn B mietvertraglich zugesichert wurde, dass eine Untermiete generell möglich sei- bräuchte Herr B dennoch zwingend das Einverständnis vom eigenen Hauptvermieter?
Bei welchem Amt müsste Herr A sich anmelden (und mit welchen Unterlagen)?

Hallo zusammen,
folgender Fall:

Ein Herr A möchte zur Untermiete bei Herrn B wohnen - welche
Unterlagen benötigt Herr A von Herrn B? Die unterschriebene
Untermiete-Einverständniserklärung und sonst nichts?

Braucht er nicht zwangsläufig. Es kommt nur zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter ein Vertrag zustande. Eine unterzeichnete Genehmigung ist für den Untermieter allenfalls von Vorteil, um sicherzugehen, dass die Untervermietung genehmigt wurde.

Gehen wir vom Fall aus, dass Herrn B mietvertraglich
zugesichert wurde, dass eine Untermiete generell möglich sei-
bräuchte Herr B dennoch zwingend das Einverständnis vom
eigenen Hauptvermieter?

Es kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an, ob darin eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis erteilt wurde. Generell ist die Genehmigung zur Untervermietung zu erteilen, wenn der Hauptmieter nach Mietvertragsabschluß ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung nachweisen kann, wobei vernünftige Gründe ausreichen, die den Wunsch nach einer Untervermietung nachvollziehbar erscheinen lassen. Der Vermieter kann seinberseits wiederum die Erlaubniserteilung verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Untervermietung als unzumutbar erscheinen lassen.

Bei welchem Amt müsste Herr A sich anmelden (und mit welchen
Unterlagen)?

In der Regel bei der örtlich zuständigen Meldebehörde. Meist reicht die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses aus. Näheres sollte man bei der Gemeinde erfragen.