Ich habe eine 1-Zimmer Wohnung und werde demnächst eine gute Freundinn von mir eine zeitlang (3-4 Monate) bei mir wohnen lassen wegen privaten Problemen.
Ich bin alleiniger Mieter, mein Vermieter hätte gegen eine Untermiete aber nichts einzuwenden.
Nun die Frage:
Wenn ich den Wohnraum SELBST bewohne und eigentlich nur meine eigenen Möbel dort sind, ist ein „Untermietvertrag“ dann überhaupt gültig?
Ich meine, wir werden sogar im gleichen Bett schlafen, da könnten Zweifler denken wir wären ein Paar oder so.
Sie ist noch in einer Ausbildung und würde deshalb Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Dann halt die Frage, ob die die Mietkosten anerkennen wenn es so aussieht als würden wir „zusammen“ wohnen.
Wäre es eine alternative wenn das mit dem Untermietvertrag NICHT geht, dass mein Vermieter und ich einen neuen Vertrag aushandeln, praktisch als WG dann?
so wie ich das sehe, dürfte es mit einem Untermietvertrag keine Probleme geben. Das Problem, das auftauchen könnte, ist, dass euer Mietverhältnis als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt wird, da ihr ja im partnerähnlichen Zustand lebt. Ein Untermietvertrag (und tatsächlich erfolgte Mietzahlungen) würde diesem Verdacht aber m.M.n. entgegenwirken. Damit dürfte der Anspruch deiner guten Freundin auf die Ausbildungshilfe erhalten bleiben.
Ich habe im BGB auch nichts darüber gefunden, dass ein Untermieter ein eigenes Zimmer haben muss.
Ich glaube nicht, dass es einen Unterschied gäbe, wenn ihr eine WG mit zwei Hauptmietern machen würdet. Im Gegenteil scheint mir das Untermietverhältnis geeigneter, um die kurze Dauer des Aufenthalts deiner Freundin zu betonen. Von einer Bedarfsgemeinschaft kann u.U. schon ausgegangen werden, wenn sie länger als ein Jahr bei dir wohnt.
Selbst wenn ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft wärt, würde ich gar nicht ausschließen, dass deine Freundin diese Ausbildungshilfe bekommt.
Ansonsten da beim Amt mal nachfragen, die Situation schildern.