Untermiete kündigen - 4 Wochen vorher?!

Guten Tag alle zusammen!
folgendes problem! person A ist zur untermiete in eine 2er wg gezogen. der hauptmieter wusste immer dass person A demnächst ausziehen will, da person A nicht in der whg bleiben wollte, da sie zu klein ist! Hauptmieter und Person A hatten dann mündlich ausgemacht, dass, wenn person A auszieht, ihr/ihm 4 wochen vorher bescheid gibt. Person A hat nun eine tolles grosse wg-zimmer gefunden und dem hautpmieter dann am 20. des monats bescheid gegeben, dass person A auszieht und die miete bis zum 20. des nächten monat zahlt! wie vereinbart 4 wochen vorher! jetzt meint hautmieter aber, dass er/sie die Miete für den ganzen nächsten monat auch will!! hat hautmieter recht!?
danke im vorraus!

Hallo ratopraia,

Hauptmieter und Person A hatten dann
mündlich ausgemacht, dass, wenn person A auszieht, ihr/ihm 4
wochen vorher bescheid gibt.

Hier sollte der § 573c Abs.2 BGB aufgrund des § 549 Abs.2 Nr.1 BGB zur Anwendung kommen.

Im Klartext:

Über Wohnraum welcher zum vorübergehenden Gebrauch angemietet ist können kürzere Kündigungszeiten vereinbart werden. Sie beziehen sich meiner Ansicht nach auch nicht zwingend auf das Monatsende.

Zu beachten ist allerdings, dass hier ebenfalls der § 568 Abs.1 BGB zum Tragen kommt, nachdem die Kündigung der Schriftform bedarf.

Links:

§ 549 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
§ 573c BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
§ 568 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Gruß

Joschi