Untermiete, Kündigung, Schloß ausgetauscht

Hier meine Frage,

Person A hat ein Lager bzw. Werkstatt gemietet, sie steht alleine im Mietvertrag.
Tatsächlich wurde aber gemeinsam mit den Personen B und C renoviert und genutzt, also Untervermietet. Nun, nachdem von B und C seit 7 Monaten nur noch teilweise oder gar keine Miete mehr eingeht (ist auch immer nur bar bezahlt worden) hat A das Schloß ausgewechselt und möchte die beiden Anderen los werden.

Ist das austauschen des Schlosses rechtswiedrig, auch wenn gewährleistet ist das B u. C. jederzeit Zutritt erhalten?
Muss A schriftlich kündigen, oder ist es besser nicht zu kündigen damit B u. C. keine Aussagekräftigen Beweise für ein Mietverhältniss erhalten?

Vielen Dank für eure Antworten

HI,

ich gehe mal von der theoretisch möglichen Situation aus:

Person A hat ein Lager bzw. Werkstatt gemietet, sie steht
alleine im Mietvertrag.
Tatsächlich wurde aber gemeinsam mit den Personen B und C
renoviert und genutzt, also Untervermietet. Nun, nachdem von B
und C seit 7 Monaten nur noch teilweise oder gar keine Miete
mehr eingeht (ist auch immer nur bar bezahlt worden) hat A das
Schloß ausgewechselt und möchte die beiden Anderen los werden.

Ist den ein Mietvertrag zustande gekommen? Wenn ja, schriftlich?

Sie könnten auch Gäste sein, die sich mit renovieren nützlich gemacht haben…

Ist das austauschen des Schlosses rechtswiedrig, auch wenn
gewährleistet ist das B u. C. jederzeit Zutritt erhalten?

Mit (auch mündlichen) Mietvertrag ja, ohne nein.

Muss A schriftlich kündigen, oder ist es besser nicht zu
kündigen damit B u. C. keine Aussagekräftigen Beweise für ein
Mietverhältniss erhalten?

Sind den Mietzahlungen belegbar?

Imho sollte der ganz normale fristlose Kündigungsweg genutzt werden. Abmahnen der säumigen Mietaustände mit zB 7 Tagefrist, danach bei größer einer Monatsmiete fristlose Kündigung per sofort, mit einer Auszugsfrist bis zum…alles schriftlich möglicht mit Zustellungsvermerk mit Zeugen.

btw: Das Schloss einfach so wechslen wird bei Richtern gar nicht gern gesehen, kann mit anderen Worten teuer werden.

Eine einvernehmliche Lösung ist vorzuziehen!

mfg MC

Vielen Dank,MC

es gibt tatsächlich keinen Mietvertrag zwischen den Leuten. Überhaupt nichts schriftliches, auch keine Zahlungsbestätigung.
Das Schloß wurde ausgetauscht weil zu befürchten ist das gestohlen oder demoliert wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HI und Danke für die Antwort

ich gehe mal von der theoretisch möglichen Situation aus:

Person A hat ein Lager bzw. Werkstatt gemietet. A steht
alleine im Mietvertrag.
Tatsächlich wurde aber gemeinsam mit den Personen B und C
renoviert und genutzt, also Untervermietet. Nun, nachdem von B
und C seit 7 Monaten nur noch teilweise oder gar keine Miete
mehr eingeht (ist auch immer nur bar bezahlt worden) hat A das
Schloß ausgewechselt und möchte die beiden Anderen los werden.

Ist den ein Mietvertrag zustande gekommen? Wenn ja,
schriftlich?

Einen Vertrag gibt es nicht.

Sie könnten auch Gäste sein, die sich mit renovieren nützlich
gemacht haben…

Ist das austauschen des Schlosses rechtswiedrig, auch wenn
gewährleistet ist das B u. C. jederzeit Zutritt erhalten?

Mit (auch mündlichen) Mietvertrag ja, ohne nein.

A hat das Schloß gewechselt weil zu befürchten ist das gestohlen oder demoliert wird, aus Wut wegen der Kündigung.

Muss A schriftlich kündigen, oder ist es besser nicht zu
kündigen damit B u. C. keine Aussagekräftigen Beweise für ein
Mietverhältniss erhalten?

Sind den Mietzahlungen belegbar?

Nein, es gibt keinen Einzigen Beleg dazu.

Imho sollte der ganz normale fristlose Kündigungsweg genutzt
werden. Abmahnen der säumigen Mietaustände mit zB 7 Tagefrist,
danach bei größer einer Monatsmiete fristlose Kündigung per
sofort, mit einer Auszugsfrist bis zum…alles schriftlich
möglicht mit Zustellungsvermerk mit Zeugen.

btw: Das Schloss einfach so wechslen wird bei Richtern gar
nicht gern gesehen, kann mit anderen Worten teuer werden.

Gibt es auch Probleme wenn nachweißlich Person B seit 7 Monaten und Person C auch nur alle 3 Monate das Lager betreten haben und A gewährleistet nach Terminabsprache jederzeit das Lager aufzusperren?

.

Hi,

Gibt es auch Probleme wenn nachweißlich Person B seit 7
Monaten und Person C auch nur alle 3 Monate das Lager betreten
haben und A gewährleistet nach Terminabsprache jederzeit das
Lager aufzusperren?

Wenn es keinen Mietvertrag gibt, sind sie nur Besucher oder Gäste, handle wie es die Gastfreundlschft unter diesen Umständen angebracht ist.

Alles andere müssen die anderen belegen…

vlg MC