Untermiete möbliertes Zimmer: Auszug Monatsmitte

Hallo, ich bräuchte Hilfe bei folgendem Problem:
Zum 1. März habe ich bei einer alleinerziehenden Mutter mit 2 Töchtern ein möbliertes Zimmer zur Untermiete bezogen. Ich hatte in der Anzeige, in der ich ein Zimmer suchte, angegeben, dass ich eine Zwischenmiete von März bis Juli/August suche und habe auch bei Besichtigung erwähnt, dass ich aller Voraussicht nach Juli-August wieder ausziehe. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Anfang Juni habe ich dann darauf hingewiesen, dass ich gerne zum 15. Juli das Zimmer räumen würde. Meine Vermieterin war etwas überrascht, weil sie es anscheinend vergessen hatte und wollte sich auf die Suche nach einem Nachmieter machen. Sie hat allerdings keinen gefunden (ob sie gründlich gesucht hat, sei mal dahingestellt) und meint jetzt, dass sie mir die Miete bis zum Monatsende (also Ende Juli) berechnen will. Ist das rechtens? Kann sie von mir die volle Miete inkl. Nebenkosten für die zweite Monatshälfte berechnen?

Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Anscheinend gibt es weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Vertrag über die genaue Mietdauer.
Das kann dein Vorteil sein, da man grundsätzlich nur für etwas bezahlen muss, was entweder vereinbart (hier nicht der Fall) oder genutzt/in Anspruch genommen/konsumiert wurde. Und wenn die Nutzung bis Mitte des Monats ist, fällt auch nur bis dahin der Mietzins an.
Dem entgegen steht das allgemeine Mietrecht, dass ja gewisse Kündigungsfristen vorsieht. Und die kürzeste ist m.W. die monatliche zu jedem Monatsende.

Mein Rat: Bezahle taggenau für die Zeit, die das Zimmer durch die Vermieterin nicht anderweitig nutzbar ist. Alles weitere würde ich dann abwarten. Ich nehme an, es geht nicht um sehr große Geldbeträge, und dass dafür jemand Klage einreicht ist unwahrscheinlich.

NEIN IST ES NICHT ABER WENN MAN NICHTS SCHRIFTLICH VORLIEGENHAT STEHT IM ZWEIFEL IMMER AUSSAGE GEGEN AUSSAE INSOFER BITTE DRAN DENKEN EGAL WAS KURZ AUFSCHREIBEN UND DANN BEIDE UNTERSCHREIBEN

VIELE GRÜSSE

Hallo,
wir hatten einen solchen Fall zwar noch nicht, sehen aber dennoch keinen Verstoß von Deiner Seite. Es war von Anfang an klar, dass hier nur eine Übergangslösung gesucht ist und insoweit können wir keine Argumente für die Vermieterin erkennen, die eine Mietzahlung bis zum 31.07. berechtigen.

Als Auszug am 15.07. und damit auch Mietende dieses mündlich geschlossenen Mietvertrages.

Viele Grüße
JB

Halo:
Ich denke, da wird einen Zeuge gebraucht, der diese Aussagen belegen kann - ansonsten steht es wohl „Aussage gegen Aussage“ - und da muss man sich gütig einigen oder klagen - was ja auch ein Nerven- und Kostenfaktor ist.
Viel Glück.

Hallo Askja,

ungeschriebene Untermietsvertäge bringen meistens nur Ärger.

Ich bin mir sehr sicher, dass sie Dir den kompletten Monat berechnen kann.

Ein Mietverhältnis beginnt am 01. eines Monats. Da kein wirklicher Mietvertrag existiert, liegt die Beweislast auf Deiner Seite.

Ich schlage Dir vor, mit Ihr nochmal das Gespräch zu suchen, und Deinen Standpunkt zu erklären.

Ich glaube nicht dass Du rechtlich dagegen vorgehen kannst.

Viele Grüße

Hallo,

ja das kann Sie. In der Regel gilt ein Monat als voller Monat sobald der 3. eines Monats verstrichen ist. Heißt auf gut Deutsch: Hat man am 3. Juli noch drin gewohn, so muss man den ganzen Monat zahlen, es sei denn der Vertrag sagt was anderes, aber den scheint es ja nicht zu geben.

Gruß

hallo,

meiner Meinung nach ja: Kündigungsfrist für möblierte zimmer in Untermiete bis zum 15. des Monat gültig für Monatsende.
mehr weiß ich nicht

Hallo,

also wenn es nichts schriftliches gibt und Du es auch schon beim Einzug erwähnt hast, dass du evtl. auch in der Mitte eines laufenden Monats ausziehst, steht da Aussage gegen Aussage.
Ich würde Dir raten, noch einmal mit Deiner Vermieterin zu reden um für beide Seiten eine akzeptabele Lösung zu finden.
Rechlich gibt es da meiner Meinung nach keine Grundlage, da keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Ich hoffe, dass ich Dir damit etwas geholfen hab eund verbleibe

MFG
Sabine Kruse

Hallo Askja,

habe gerade mal im BGB nachgesehen. Da steht im
§ 573 c unter (3), dass bei Untervermietung, wie im
§ 549 Abs. 2 Nr. 2, eine Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zulässig ist. Es könnte also sein, dass Du tatsächlich noch vom 15. bis zum Monatsende zahlen musst. Vielleicht lässt sich Dein Vermieter aber auch darauf ein zu sagen, es reichen die 2 Wochen vom 1. bis 15. des Monats. Versuch doch mal, Deinen Vermieter mit diesem Gedanken zu konfrontieren und hoffe auf ein bischen Verständnis.
Viel Glück bei dem Gespräch und Grüße,
Hubert Steiger.

Hallo, meines Wissens (bin nicht vom Fach!)kann ein Untermietverhältnis (bei Bewohnen der gleichen Wohnung) mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, auch wenn der Untermietvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde.
Obwohl es unfair klingt, darf Deine VM also die Miete bis zum Monatsende berechnen. Du solltest allerdings um weitere Überraschungen zu vermeiden, dringend die schriftliche Kündigung aussprechen und Dir den Erhalt derselben auch bestätigen lassen.
Mit bestem Gruß

JA natürlich! Rechtlich steht ihr die volle Miete bis zum 30.9. zu - also nicht weiter diskutieren, sondern das äußerst günstige Verhalten akzeptieren - denn ein mündlicher gilt wie ein schriftlicher Mietvertrag.

Hall Askja!
Bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet , weiß aber , daß auch mündlich abgeschlossene „Verträge“ rechtskräftig sind.
Wenn es hart auf hart käme , hätte deine Vermieterin wohl nen nassen Hut auf , denn
1)…hast du beim Einzug schon angegeben , daß du Juli/August wieder ausziehen wirst.
Darauf konnte sich deine Vermieterin einstellen , da sie 6 !! Wochen vorher schon Bescheid wusste.
2)hast du ja auch schon mal eine Zwischenmiete gezahlt (wenn ich das richtig verstanden habe Monat März)
Deine Vermieterin hat KEINE rechtliche Handhabe , von dir den Rest Mietzins (15.7 - 31.7. 2011) zu verlangen.
Mach dir keinen Kopf deswegen , sieh zu , daß du am angekündigten Tag das Zimmer räumst , pass auf , daß du keine Schäden verursachst (am besten Fotos machen von den ev. Mägeln , die schon beim Einzug vorhanden waren und Fotos von den bewohnten Räumlichkeiten nach der Räumung , …damit spätere Mängelrügen (Löcher ind den Wänden , Bodenbeläge etc. usw.) geltend gemacht werden.
Und was ebenfalls noch wichtig ist…
!„mach dir Notizen wegen allen Zwischenfällen , die während der Mietzeit vorgefallen sind…am besten mit Datum und Uhrzeit (selbst wenn es nur ungefähre Zeiten sind) , denn zuerst gelten bei einer ev. Verhandlung deine Notizen als die Wahrheit …und deine Vermieterin muß sie dann widerlegen!!!“
Ich denke jedoch , dass das alles nur heiße Luft ist. Deine Vermieterin wird selbst wissen , das sie bei Gericht im Ernstfall niiee durchkäme und wird einlenken. Wenn du dich allerdings darauf einläßt , ist das Geld futsch , denn deine Zahlung gilt dann als Schuldeingeständnis!!
Ich hoffe , ich konnte dir helfen und wünsche weiterhin alles Gute!