Untermiete oder wg

Hallo!Ich hätte da mal ein paar Fragen.1.Ich bin momentan Arbeitslos noch die eins.Ich habe wohngeld beantragt die zuständige behörde hat mich angeschrieben das ich mir ne Kleinere Wohnung suchen muß sie währe zu groß.das hab ich auch getan.Jetzt möchte ich entweder in eine WG ziehen oder als Untermieter.Was ist denn Rechtlich gesehen besser damit ich Wohngeld neu beantragen kann.Ich kann in der neuen Wohnung alles nutzen Küche Bad.

moin moin leider kann ich ihnen bei ihrer frage nicht helfen.

mfg

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Hallo Sydneygini,
diese Fragen kann ich leider nicht beantworten, denn ich bin kein Experte für Wohngeld.

Also ich würde sagen es geht beides.
Aber ruf doch mal auf dem Amt an und frag zur sicherheit nach.

Hallo,
kann zum Thema leider nicht helfen, da ich mich damit NICHT auskenne.
Sorry und weiterhin viel Glück!
MfG

Wagner

Hallo, egal ob zur Untermiete oder als WG Mitglied, Du musst für die angemieteten Räumlichkeiten erneut Wohngeld beantragen. Dir wird der angemietete Wohnraum angerechnet und berechnet beim Wohngeld. Wenn Du in eine WG ziehst, dann ist es klar, dass du zb. ein drittel der Küche ( wenn in der Wohnung 3 Parteien wohnen) und des Bades und was dir sonst noch zur vefügung gestellt wird berechnet bekommst.
Das alles sollte in einem Untermietvertrag ( der auch für WG´s gilt) eingetragen werden. Sprich das was Du vertraglich an Wohnraum zur Verfügung hast wird beim Wohngeld berücksichtigt.