Untermiete und Hartz IV

Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich muss, weil ich schwanger bin und meine jetzige Wohnung zu klein ist, umziehen. Ich habe die ideale Wohnung gefunden. Das Problem ist nur, dass sie ca. 45 Euro über dem Hartz IV-Satz liegt. Da ich auf die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter angewiesen bin, kann ich also diese Wohnung nicht beziehen.
Wenn jetzt aber meine Mutter die Wohnung anmieten und an mich mit der geringeren Miete untervermieten würde, könnte es vielleicht gehen. Ich hab vom Jobcenter die Auskunft bekommen, dass diese sich an Untermietverträge halten müssen.
Nun habe ich folgende Fragen:
Darf meine Mutter, auch wenn sie in einem Pflegeheim lebt, einfach so eine Wohnung für mich anmieten? Sie lebt NICHT von Transferleistungen und kann über ihr Vermögen frei verfügen.
Gibt es irgend etwas, was seitens des Vermieters gegen einen Untermietvertrag spräche?
Könnte das Jobcenter Probleme machen, weil es ja ein Familienmitglied ist, das die Wohnung für mich anmietet? Möglich wäre, dass sich der von mir an meine Mutter zu zahlende geringere Mietpreis dadurch rechtfertigen lässt, dass ich ihr Raum für die Eigennutzung bei Besuchen und zur Lagerung von Möbeln und Gegenständen zur Verfügung stellen würde.
Falls sich hier ein sachkundiger Ratgeber findet: Vielen Dank!
Gruß Strahlchen

Oh sorry, da kenn ich mich nicht aus.

Hallo Strahlchen,

rechtlich dürfte daran nix auszusetzten sein. Will sagen: Genauso würde ich es auch machen, wenn ich keine ‚angemessene‘ Wohnung finden täte. Da du den Höchstsatz kennst,würde ich mir die Nebenkosten aufschlüsseln lassen. Da das Hiobcenter nur die Heizung bezahlt - und nicht das Warmwasser - würde ich das auf die Höchstgrenze aufschlagen, damit du nicht einen einzigen Pfennig verschenkst.

LG

Martin

Hallo Martin!
Herzlichen Dank für die Antwort (ach ja: auch an Caro). Ja, das mit den aufzuschlüsselnden Kosten ist mir bekannt - auch die Sätze für die Berechnung. Ich werde das auf alle Fälle beherzigen.
Im Übrigen finde ich die Bezeichnung „Hiobcenter“ super :smile:)) .
Euch noch nen schönen Sonntag.

also ich könnte mir vorstellen, das es egal ist wer die wohnung anmietet, aber ich würde es einfacher machen, wenn dir deine mutter den restbetrag offiziell oder inoffiziell zu verfügung stellt, kann das jobcenter nichts machen, wenn du die wohnung anmietest, sie zahlen dann nur den preis den sie offiziell bezahlen müssen, einen andere variante ist, du redest mit dem vermieter und machst die 45 euro-zahlung irgendwie mit ihm aus 8 seperat überweisung durch deine mutter) , das ist etwas einfacher, als mietvertrag und untermietvertrag , wenn der vermieter an einer vermietung interessiert ist, kann mit ihm über alles reden, desweiteren ist es bei uns so, das wir auch über dem regelsatz liegen, und den rest selber tragen, auch da dürfte das aa nicht dagegen haben, das kann nur probleme bei der bewilligung der umzugskosten geben
Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich muss, weil ich schwanger bin
und meine jetzige Wohnung zu klein ist, umziehen. Ich habe die
ideale Wohnung gefunden. Das Problem ist nur, dass sie ca. 45
Euro über dem Hartz IV-Satz liegt. Da ich auf die Übernahme
der Kosten durch das Jobcenter angewiesen bin, kann ich also
diese Wohnung nicht beziehen.
Wenn jetzt aber meine Mutter die Wohnung anmieten und an mich
mit der geringeren Miete untervermieten würde, könnte es
vielleicht gehen. Ich hab vom Jobcenter die Auskunft bekommen,
dass diese sich an Untermietverträge halten müssen.
Nun habe ich folgende Fragen:
Darf meine Mutter, auch wenn sie in einem Pflegeheim lebt,
einfach so eine Wohnung für mich anmieten? Sie lebt NICHT von
Transferleistungen und kann über ihr Vermögen frei verfügen.
Gibt es irgend etwas, was seitens des Vermieters gegen einen
Untermietvertrag spräche?
Könnte das Jobcenter Probleme machen, weil es ja ein
Familienmitglied ist, das die Wohnung für mich anmietet?
Möglich wäre, dass sich der von mir an meine Mutter zu
zahlende geringere Mietpreis dadurch rechtfertigen lässt, dass
ich ihr Raum für die Eigennutzung bei Besuchen und zur
Lagerung von Möbeln und Gegenständen zur Verfügung stellen
würde.
Falls sich hier ein sachkundiger Ratgeber findet: Vielen Dank!
Gruß Strahlchen

Hallo,guten tag,würde mich an den Mieterbund wenden,die helfen dir liebe grüße anna
Hallo!
Ich habe folgendes Problem. Ich muss, weil ich schwanger bin
und meine jetzige Wohnung zu klein ist, umziehen. Ich habe die
ideale Wohnung gefunden. Das Problem ist nur, dass sie ca. 45
Euro über dem Hartz IV-Satz liegt. Da ich auf die Übernahme
der Kosten durch das Jobcenter angewiesen bin, kann ich also
diese Wohnung nicht beziehen.
Wenn jetzt aber meine Mutter die Wohnung anmieten und an mich
mit der geringeren Miete untervermieten würde, könnte es
vielleicht gehen. Ich hab vom Jobcenter die Auskunft bekommen,
dass diese sich an Untermietverträge halten müssen.
Nun habe ich folgende Fragen:
Darf meine Mutter, auch wenn sie in einem Pflegeheim lebt,
einfach so eine Wohnung für mich anmieten? Sie lebt NICHT von
Transferleistungen und kann über ihr Vermögen frei verfügen.
Gibt es irgend etwas, was seitens des Vermieters gegen einen
Untermietvertrag spräche?
Könnte das Jobcenter Probleme machen, weil es ja ein
Familienmitglied ist, das die Wohnung für mich anmietet?
Möglich wäre, dass sich der von mir an meine Mutter zu
zahlende geringere Mietpreis dadurch rechtfertigen lässt, dass
ich ihr Raum für die Eigennutzung bei Besuchen und zur
Lagerung von Möbeln und Gegenständen zur Verfügung stellen
würde.
Falls sich hier ein sachkundiger Ratgeber findet: Vielen Dank!
Gruß Strahlchen

Hallo,

ist die Wohnung auch für 2 Personen, nämlich dich und dein zu erwartendes Kind, zu teuer?

Du kannst die Wohnung auch anmieten, wenn sie über dem ALG II-Satz liegt. Dann erhältst du eben diese 45€ weniger für die KdU (Kosten der Unterkunft), ersparst dir so aber den Hick-Hack mit dem Anmieten durch deine Mutter und der dann erfolgenden Untermiete.

Grundsätzlich kann auch deine Mutter dir Wohnraum vermieten, den sie selbst angemietet hat, eben über die Untermiete, wie du es beschrieben hast.
Jedoch muss der Vermieter sich nicht darauf einlassen. Einer Untervermietung muss er nicht zustimmen.

Wenn ich dich richtig verstehe, wirst du allein-erziehend sein, dann bekommst du einen höheren Bedarfssatz (Mehrbedarf). Schwanger hast du ebenfalls einen Mehrbedarf (nur als Hinweis).

Von Herzen alles Gute zur Geburt!!

Hallo Strahlchen,

ich möchte Dich auf folgendes hinweisen, dass eine Untervermietung nur der Vermieter zustimmen kann und nicht die ARGE.
Den Mietvertrag unterschreibt Deine Mutter mit dem Vermieter.
In diesen Mietvertrag wirst Du als Untermieter mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen.
Stirbt Deine Mutter eines Tages im Pflegeheim, bist Du für die Gesamtheit des Mietvertrages verantwortlich, das heißt, Du musst für die ganze Miete, sowie allen Betriebskosten aufkommen.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit. Du beantragst die ideale Wohnung bei der ARGE und die Kosten in Höhe von ca. 45 EUR über der Hartz IV - Satz bezahlst Du selbst bzw. Deine Mutter.
In diesen Fall brauchst Du den Vermieter nicht um die Erlaubnis zu fragen, ob er eine Untervermietung gestattet und es gibt auch keine rechtliche Probleme eventuell mit dem Pflegeheim.

Gruß

Claus

Sicher ist das bestimmt möglich! So einen Fall hatte ich noch nicht! Die Frage ist für mich: Warum nicht einfach in die Wohnung einziehen und die 45 Euro selbst drauf legen?
Du bist auf die Zustimmung der Arge ja nur bedingt angewiesen! Denn wenn du das so machst wie du dir das jetzt denkst, hast du spätestens bei der ersten Betriebskostenabrechnung ein Problem! Die Arge zahlt dir bei Umzug nicht die volle Miete! Jedoch die angemessene für 2 Personen (dich und dein Kind)! Das würde Sie mit eurer Überlegung ja genauso machen! Von daher wieso da so ein Kuddelmuddel draus machen wenns auch so geht!? für weitere Fragen steh ich gern zur Verfügung!

Hallo und herzlichen Dank an alle, die mir hier so hilfreich zur Verfügung stehen.
Dass ich den Betrag einfach selbst drauf lege, könnte evtl. funktionieren. Die Arge sagte, es müsse geprüft werden. Ich habe aber von Fällen gehört, da wurde die Zustimmung zum Umzug verweigert, weil die Kosten nur gering über dem Satz lagen.
Wenn ich ohne Zustimmung umziehe, kann es sein, dass die Arge (nach eigener Aussage) nur die Kosten der alten Wohnung (die für eine Person weniger, da ja jetzt das Baby noch nicht da ist) übernimmt - auch für die Zeit nach der Geburt des Kindes. Schöne Schiete alles. Na ja, scheint ja wohl doch alles Ermessenssache entsprechend dem Einzelfall zu sein. Ich werde am besten beim Jobcenter vorsprechen und meine Situation schildern - vielleicht sind es ja doch keine Unmenschen.
Liebe Grüße und nochmals DANKESCHÖN!

Das die dir nach Geburt nur die Miete deiner jetzigen Wohnung zahlen ist nicht rechtens! Du hast dann anspruch auf den höheren Satz und umziehen nach der Geburt würde ich sagen ist nicht zumutbar, wenn du das darlegst können die dir auch die Miete für zwei schon die Monate vorher zahlen probier es einfach mal und frag wenn nötig bem Teamleiter nach wenn der Bearbeiter auf Stur stellt!

Hallo Astrid,
also, das mit dem Untermietvertrag hört sich ziemlich kompliziert an. Möglich, das es funktioniert, aber es kommen bestimmt tausende von Fragen. Besser, Du redest mit dem Amt über die tolle Wohnung und sagst, daß Du den „Überhang“ aus Deinem Regelsatz bezahlst. Deine Mutter kann Dir das Geld ja dann monatlich cash zurückgeben - das sagst Du natürlich nicht dem Amt.(Auf keinen Fall aufs Konto überweisen.)Wenn das Amt der neuen Wohnung zustimmt, auf jeden Fall um eine schriftliche Bestätigung bitten. Also, erstmal hören, was die sagen. Offensichtlich hast Du noch nicht mit denen gesprochen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und wenn noch was unklar ist, einfach noch mal nachfragen.
Grüße
Winnie

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Ihre Mutter kann selbstverständlich die Wohnung für sich anmieten -auch wenn sie im Pflegeheim lebt, sie kann doch mit ihrem Vermögen machen, was sie will- und billiger an Sie weiter untervermieten.Voraussetzung ist allerdings, daß im Mietvertrag Ihrer Mutter Untervermietung nicht ausgeschlossen ist. Sollte dies der Fall sein, kann man mit dem Vermieter sprechen, und den entspr. Passus im Mietvertrag beiderseits streichen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, alles Gute- Gruß, Achim

Hallo, guten Tag
Leider kann ich Ihnen keine Korekkte Antwort geben.Das ist eine Frage für das Wohnungsamt. Tut mir Leid das ich Ihnen nicht helfen kann.
mit freundlichen Gruß a.g.

Tja Strahlchen da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Liebe Grüße
2XPapa

Hallo Strahlchen!
Grundsätzlich würde die Idee mit dem Untermietsvertrag funktionieren, vorrausgesetzt das deine mutter dir nicht mehr unterhaltspflichtig ist, weil du zum beispiel schon über 25 bist. Jeder hat das Recht eine Wohnung sich anzumieten, auch wenn er im Pflegeheim lebt, da er diese ja auch aus privaten Gründen(nicht gewerblichen Gründen, wie zum Beispiel: mit höherer Miete weitervermieten.)benutzen möchte, wie z.B. wenn sie dich besucht, damit sie auch ihren wohnraum für diese Zeit hat. Trotzdem müsst ihr das auch mit dem Vermieter klären, denn er muss die Wohnung nicht jedem Vermieten, wenn er Gründe dafür hat, die für ihm zum Nachteil oder sonstiges werden könnte. Am besten mit dem Vermieter darüber reden.

TIPP: Beantrage die Erstausstattung für’s Kind (ein Teilbetrag gibt es in der Schwangerschaft schon, den anderen nach der Geburt)und Mehrbedarf während der Schwangerschaft!
Viel Glück