Untermiete: Vermieter will Geld vom Hauptmieter

Servus!

Ich habe da eine Frage, die ich nicht im Forum gefunden habe. Falls ich mich irre, korrigiert micht!

Darf bei Untervermietung (auf einen bestimmten Zeitraum aus begründetem Interesse) eines Zimmers in einer WG, der Vermieter vom Hauptmieter einen gewissen Prozensatz (sagen wir… 20%) der Untermiete verlangen? Bzw. kann der Vermieter sagen, er stimmt einer Untervermietung nur zu, wenn der Hauptmieter eben gewissen Prozentsatz der Untermiete „abdrückt“ ?

Vielen Dank für die Auskunft!

Darf bei Untervermietung (auf einen bestimmten Zeitraum aus
begründetem Interesse) eines Zimmers in einer WG, der
Vermieter vom Hauptmieter einen gewissen Prozensatz (sagen
wir… 20%) der Untermiete verlangen? Bzw. kann der Vermieter
sagen, er stimmt einer Untervermietung nur zu, wenn der
Hauptmieter eben gewissen Prozentsatz der Untermiete
„abdrückt“ ?

es bestehen keinerlei herausgabeansprüche des vermieters gegen den hauptmieter bzgl. der untermiete.

liegt eine gebrauchsüberlassung an dritte von teilen des wohnraums vor, § 553 bgb, kann der vermieter eine erhöhung der miete aufgrund der höheren abnutzung verlangen.

für die überlassung des gesamten wohnraums gilt der strengere § 540 bgb.

Hallo,
zu dem genannten können natürlich noch die Nebenkosten kommen. Darüber wurde im UP noch nichts gesagt - es könnte sich ja um eine Warmmiete incl. aller Nebenkosten handeln.
Gruß
loderunner

Hm, sagen wir es gibt zwei Hauptmieter - bzw. im Hauptmietvertrag sind zwei Personen eingetragen.
Ein Mieter A kann aus beruflichen Gründen für sagen wir 6 Monate nicht in der WOhnung wohnen.

Das heißt, dass die Wohnung nicht überlegt wird und auch nicht mehr Abnutzung oder sonstwas entstehen.
Ist das nicht völlig unabhängig von den Nebenkosten? Es würden ja i.d.R. nicht mehr Nebenkosten entstehen.

Hi, ganz schön unverschämter Vermieter!
http://www.urteile-mietrecht.net/Untermietvertrag-Zu…
Mal nachlesen und dem VM das vorlegen.
Wegen wirtschaftlicher Interessen des Mieters hätte der VM da wahrscheinlich nicht so gute Karten die Untervermietung A) zu versagen und B) eine höhere Miete zu verlangen. Wieso auch, einer zieht aus, einer zieht ein.
MfG ramses90

Hm - eine Frage hätte ich noch!

Ich weiß, dass der Vermieter die Untervermietung der gesamten Wohnung verweigern kann. Aber kann er die Untervermietung eines Teils der Wohnung verweigern, wenn für ihn keine Nachteile entstehen (weder Überlegung noch etwaiges)?

Ich dachte nicht in Bezug auf:

§ 553
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Heißt dass, er MUSS zustimmen?

Hi, eigentlich muss er zustimmen aber dieser Passus:

Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann

bietet dem VM natürlich auch sehr viel Spielraum und würde wohl letztendlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, wenn der Mieter ohne die Erlaubnis des VM untervermietet.
Es wäre sicherlich hilfreich wenn der Mieter eine schriftliche Forderung des VM über die zusätzliche Miete bei Untervermietung hätte.
Damit könnten dann wahrscheinlich alle anderen Bedenken des VM, mit denen er noch ankommen könnte widerlegt und dem VM bewiesen werden, dass seine Zusage nur in mehrgewinnerbringender Absicht erfolgen würde.
MfG ramses90