Untermiete versteuern?

Hi Leute,
Folgendes Szenario:

Person A hat in seiner riesigen Wohnung zwei Zimmer frei. Diese vermietet Person A per Untermietverträge an zwei seiner Freunde.

Person A bezieht dafür natürlich Untermiete, und zwar exakt so viel, wie er dann auch an seinen Vermieter abgibt. Das bedeutet Person A macht daraus keinen Gewinn, und auch keinen Verlust (Einziger Gewinn natürlich dass er nicht die gesammte Miete alleine zahlen muss).

Nun fragt sich Person A, ob er diese „Einnahmen“ versteuern muss…
Person A würde sich über Antworten freuen! :smile:

Danke sehr!

Person Artur

Hi Leute,

Hi klein-artur,

es gibt ein Brett Steuern in diesem Forum, dort wäre Dein Artikel sicher besser aufgehoben.

Gruß, Karin

Hi,

Person A bezieht dafür natürlich Untermiete, und zwar exakt so
viel, wie er dann auch an seinen Vermieter abgibt. Das
bedeutet Person A macht daraus keinen Gewinn, und auch keinen
Verlust

Vorsicht: Nimmt er wirklich nur soviel Miete ein, wie er für den vermieteten Teil seiner Wohnung zahlen muss?
Die Ausgaben für den selbstgenutzten Teil der Wohnung sind bei der Berechnung der Einkünfte aus V&V nämlich natürlich nicht miteinzubeziehen.

Nun fragt sich Person A, ob er diese „Einnahmen“ versteuern
muss…

Sind die Einkünfte (Einnahmen - Werbungskosten) tatsächlich 0€, ergeben diese auch genau 0€ Steuern.
Wird ein Überschuss erzielt, ist dieser bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Entsteht (dauerhaft) ein Verlust, wird dieser wahrscheinlich steuerlich nicht anerkannt werden („Liebhaberei“).

Gruß,
Markus