Untermiete, zu hoher Mietzins!

Liebe Wissende,

folgender Fall: Ich lebe seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung als alleiniger Untermieter. Durch eine Klausel ist es meinem Vermieter erlaubt die Wohnung unterzuvermieten, jedoch nicht selber darin zu wohnen.

Jetzt bin ich durch Zufall auf den Hausbesitzer gestoßen, der den Hauptmieter schon länger los werden möchte, und mich auf eine Recht heftige Tatsache aufmerksam gemacht hat.Durch den Friedenszins zahlt mein Hauptmieter 6 mal weniger Hauptmietzins wie ich. Was nach österr. Recht nicht zulässig ist, lediglich 50% mehr sind erlaubt dem Untermieter in Rechnung zu stellen.

Jetzt kommen natürlich einige Zweifel: Der Hausbesitzer hat mir angeboten alle anfallenden Kosten für den Prozess zu übernehmen… Er pokert natürlich damit das der Hauptmieter seine Rechte aufgibt, und er den handelsüblichen Mietzins verlangen kann. Hat er allerdings entkräftet in dem er mir angeboten hat einen schriftlich festgehaltenen Deal zu machen, wo er mir versichert die nächsten 3 Jahre zu dem seit den 70er Jahren veranlagten Mietzins zu wohnen. Immobilienleute denken wahrscheinlich in anderen Dimensionen.

Grundsätzlich alles total nett, ich frage dennoch, was passiert wenn das pokern nicht auf geht. Der Hauptmieter bleibt Stur, behält sein Hauptmietrecht, und hat einen Untermieter der ihn verklagt hat. Ich würde denn dann gern los werden, kann er mich grundlos kündigen? Oder fällt jemanden noch ein anderer Punkt auf wo ich in eine Falle laufen könnte?!

Ich würde mich über jede Hilfe freuen.

LG
Jerri

da kann ich leider nicht helfen.

Hallo Jerri,

das sind für mich böhmische Dörfer, im österreichischem Recht weiß ich gar nix.

LG hubu

Hallo hier ist eine Unwissende, ich habe leider keine Ahnung von deinem Problem. Viel Erfolg

Liebe Wissende,

folgender Fall: Ich lebe seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung
als alleiniger Untermieter. Durch eine Klausel ist es meinem
Vermieter erlaubt die Wohnung unterzuvermieten, jedoch nicht
selber darin zu wohnen.

Jetzt bin ich durch Zufall auf den Hausbesitzer gestoßen, der
den Hauptmieter schon länger los werden möchte, und mich auf
eine Recht heftige Tatsache aufmerksam gemacht hat.Durch den
Friedenszins zahlt mein Hauptmieter 6 mal weniger
Hauptmietzins wie ich. Was nach österr. Recht nicht zulässig
ist, lediglich 50% mehr sind erlaubt dem Untermieter in
Rechnung zu stellen.

Jetzt kommen natürlich einige Zweifel: Der Hausbesitzer hat
mir angeboten alle anfallenden Kosten für den Prozess zu
übernehmen… Er pokert natürlich damit das der Hauptmieter
seine Rechte aufgibt, und er den handelsüblichen Mietzins
verlangen kann. Hat er allerdings entkräftet in dem er mir
angeboten hat einen schriftlich festgehaltenen Deal zu machen,
wo er mir versichert die nächsten 3 Jahre zu dem seit den 70er
Jahren veranlagten Mietzins zu wohnen. Immobilienleute denken
wahrscheinlich in anderen Dimensionen.

Grundsätzlich alles total nett, ich frage dennoch, was
passiert wenn das pokern nicht auf geht. Der Hauptmieter
bleibt Stur, behält sein Hauptmietrecht, und hat einen
Untermieter der ihn verklagt hat. Ich würde denn dann gern los
werden, kann er mich grundlos kündigen? Oder fällt jemanden
noch ein anderer Punkt auf wo ich in eine Falle laufen
könnte?!

Ich würde mich über jede Hilfe freuen.

LG
Jerri

Guten Morgen Jerri, leider bin ich was ihren Fall betrifft völlig überfragt und kann ihnen leider keine Antwort geben. In Österreich gibt es einfach andere Gesetze, mit denen ich mich noch nie befasst habe. Ich wünsche Ihnen aber dennoch sehr viel Glück und hoffe das ein anderer Experte ihnen weiterhelfen kann.

Hallo Jerry,

kann leider nicht weiter helfen, da ich mich im österreichischen Mietrecht nicht auskenne.

Viel Glück wünscht Heihei

Lieber Fragesteller, Hilfe suchender!
Der „Große Sucher“ ist kein Rechtsanwalt und Ihr Problem benötigt die Hilfestellung eines solchen.
Es tut mir leid Ihnen hier meine Unvollkommenheit zu gestehen. Ich kann Ihnen hier keine Hilfe zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen „Großer Sucher“

Hallo, leider habe ich davon keine Ahnung. Gruß, pitsch!

Hallo Jerri,

hier handelt es sich anscheinend um österr. Recht. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Llissy

Hallo Jerri,

kann die leider nicht weiterhelfen, im österr. Mietrecht kenne ich mich nicht aus.

Grüße aus Göppingen in Deutschland
Volker Weiser

Hallo Jerri,dazu kann ich leider nichts sagen.Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder den örtlichen Mieter-Verein.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Hallo Jerri,
tut uns leid, zu diesem speziellen Fall fehlt uns das Fachwissen, um hier eine adäquate Antwort zu geben.

Viel Erfolg Ihnen trotzdem
JB

Hallo,
also da kann ich wahrscheinlich nicht helfen, da ich nicht weiß, ob in Österreich die selben Kündigungsschutzgesetze gelten.

Kann der Hauptmieter nachweisen, dass er in der Wohnung irgendwie wohnt, gelten in Deutschland eingeschränkte Mieterschutzrechte.
"Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Der Vermieter „bewohnt“ die Wohnung auch dann, wenn er sich selbst nicht ständig dort aufhält (LG Berlin GE 80, 160). (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…)
Die Kündigung bedarf dann keiner Begründung(siehe http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…).

Allerdings ist anscheinend der Kündigungsschutz gegeben, wenn der Hauptmieter gar nicht in der Wohnung wohnt.
„Die Untermieter einer ganzen Wohnung genießen zwar eigentlich den gleichen Kündigungsschutz wie „normale“ Mieter, d.h., der Hauptmieter ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden und muß vor allem ein berechtigtes Interesse nachweisen. Doch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist in bei Untermietverhältnissen in der Regel kein Problem. " (http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,449,-mietvert…)

Für den Mietzins gilt, was Sie schon wissen, eine Grenze
„Zwischen Haupt- und Untermieter gilt in erster Linie das, was im Untermietvertrag vereinbart wurde, und ansonsten das normale Mietrecht des BGB. Das heißt unter anderem, daß die Miete zu Beginn des Untermietverhältnisses zwischen Haupt- und Untermieter grundsätzlich frei vereinbart werden kann, unabhängig davon, wieviel Miete der Hauptmieter selbst bezahlen muß. Unzulässig wird der Untermietzins erst, wenn er die sog. Wesentlichkeitsgrenze des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes überschreitet (Mietpreisüberhöhung).“ (http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,449,-mietvert…)

Also wenn ich das richtig sehe, haben Sie einen Kündigungsschutz, wenn der Hauptmieter nicht in der Wohnung wohnt. Er kann Ihnen aber mit Eigenbedarf kündigen, muss dann aber auch wirklich einziehen.

Wegen des Mietzinses können Sie klagen.
Allerdings sind solche Deals mit einem Vermieter immer heikel. Ich halte davon nichts, da Sie ja noch kein Mietverhältnis mit dem Vermieter haben. Was ist, wenn er sich nicht an die Vereinbarung hält, Ihnen einen Hauptmietvertrag zu geben? Steht das denn in dem Deal?

mfg Elfriede

Habe ich leider keine Ahnung.

Also mit österreichischem Mietrecht kenne ich mich leider nicht aus. In Deutschland ist es so, dass ich den Mietzins zahlen muss für den ich im Mietvertrag unterschrieben habe. Dadurch bin ich mit dessen Höhe einverstanden, unabhängig davon was jemand anders im Haus für seine Wohnung bezahlt oder sonstigem.
Wenn Sie also mit der Höhe der Miete einverstanden waren, warum wollen Sie sich dann die Kosten für einen Prozess gegen den Hauptmieter aufhalsen?

Hallo Jerri,
ich kenn mich leider mit dem österreichischen recht nicht aus. Grundsätzlich ist es, wie du ja schon selber sagst, ein riskantes Spiel. Vor allem aber für dich. Du hast in keinster Art und Weise eine Absicherung das Du ggf. zukünftig die Wohnung zu dem entsprechenden Mietzins auch bekommst.
Der einizge, der nur gewinnen kann, ist der Vermeiter und der hat auch noch am wenigsten Risiko.
Ich würde mich wahrscheinlich erst einmal neutral mit einem Anwalt unterhalten und dann entscheiden.

Gruß Daylighter

Lieber Fragesteller!
So wie ich es aus Ihrer Frage gelesen habe, befindet sich das Mietobjekt in Östereich.
Die Rechtsprechung ist da anders, nehme ich an.
In Ihrem Fall ist es wohl die Sache eines Rechtsanwaltes Ihre Rechte zu vertreten, auch die Höhe des Mietzinses muss zur Sprache kommen. In Deutschland gelten da klare Regeln zu, Lage, Ausstattung und Wohnungsgröße(m²).
Im Vertrauen, ´der Hauptmieter ist ein Sauhund, denn er wohnt auf Ihre Kosten in dieser Wohnung, so jedenfalls habe ich es aus Ihrem Text herausgelesen. Das sollte Sie rasch ändern, zusammen mit dem Eigentümer und einem Anwalt.
Etwas anderes kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“