Einem Untermieter wurde fristgerecht gekündigt. Dieser sucht eine Wohnung, findet auch eine, die vor dem Ablauf des Untermietvetrags bezogen werden kann und hat auch einen Nachmieter gefunden.
Der Mieter reagiert auf keine Kontaktversuche des Untermieters, in der Wohnung gibt es keine Möglichkeit den Mieter anzusprechen aus mangelner Anwesenheit.
Untermieter hat dem Mieter die Lage beschrieben und quasi um Zustimmung des früheren Auszugs gebeten.
Wie ist die Rechtslage?
Der Untermieter lebt in einer Stadt mit sehr hohen Mieten und hatte sehr große Probleme sowieso eine Wohnung zu finden.
Danke