Untermieter

Der Vermieter hat dem Mieter gestattet in seiner Wohnung untermieter aufzunehmen. in der unbefristeten schriftlichen genemigung sind keine weiteren auflagen niedergelegt.
die vermietrerin (und besitzerin der Wohnung) hat jetzt die verwaltung einem anwalt übertragen.

Frage: der untermieter ist ausgezogen und ein neuer eingezogen.
Muß das jedesmal gemeldet werden? Muß der Untermieter sich gegenüber dem verwalter mit einer (Kopie) seines ausweises legitimieren?
zusatzinformation: der neue mieter ist ein freund des hauses, (der Tochter) und der Mutter wohlbekannt.
Die betonung liegt auf bekannt. Kein verhältnis.

rewe

Hallo,

als ich diese Zeilen gelesen habe, schoss mir durch den Kopf „Schon wieder so ein Wahnsinniger“. Sorry.

Wenn Du nicht einen wesentlichen Teil vergessen hast, ist eine unbefristete schriftliche Genehmigung der Untervermietung heller Wahnsinn, wenn der Vertrag nicht wenigstens darauf befristet wird, dass das Untermietverhältnis mit dem Hauptmietverhältnis des Hauptmieters automatisch endet.

Der Vermieter hat dem Mieter gestattet in seiner Wohnung
untermieter aufzunehmen. in der unbefristeten schriftlichen
genemigung sind keine weiteren auflagen niedergelegt.
die vermietrerin (und besitzerin der Wohnung) hat jetzt die
verwaltung einem anwalt übertragen.

Frage: der untermieter ist ausgezogen und ein neuer
eingezogen.
Muß das jedesmal gemeldet werden? Muß der Untermieter sich
gegenüber dem verwalter mit einer (Kopie) seines ausweises
legitimieren?

Die Änderung der Untervermietung muss angezeigt werden. Der Hauptmieter ist verantwortlich, dass der Untermieter sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet. Ansonsten haftet letztlich der Hauptmketer. Dieser muss dann eben neben einem Mietvertrag auch eine Kaution verlangen. Richtig ist in solchen Fällen, den Untermieter schriftlich im Mietvertrag zu verpflichten, dass er eine Haftpflichtversicherung nachweist und während des Untermietverhältnisses die Prämien zahlt, in der auch Schäden aus einem Mietverhältnis versichert sind.

zusatzinformation: der neue mieter ist ein freund des hauses,
(der Tochter) und der Mutter wohlbekannt.

Und - wenn der nicht bezahlt oder Schäden anrichtet - was ist dann ? Der vorstehende Hinweis ist aus meiner Betrachtung kein das Mietverhältnis in irgend einer Form tangierender Vorgang.

Die betonung liegt auf bekannt. Kein verhältnis.

Wobei dies an der Rechtslage nichts ändern würde.

Gruss Günter

Danke!

Hallo,

als ich diese Zeilen gelesen habe, schoss mir durch den Kopf
„Schon wieder so ein Wahnsinniger“. Sorry.

Wenn Du nicht einen wesentlichen Teil vergessen hast, ist eine
unbefristete schriftliche Genehmigung der Untervermietung
heller Wahnsinn,


… hat der Vermieter aber gemacht.

wenn der Vertrag nicht wenigstens darauf

befristet wird, dass das Untermietverhältnis mit dem
Hauptmietverhältnis des Hauptmieters automatisch endet.

Der Vermieter hat dem Mieter gestattet in seiner Wohnung
untermieter aufzunehmen. in der unbefristeten schriftlichen
genemigung sind keine weiteren auflagen niedergelegt.
die vermietrerin (und besitzerin der Wohnung) hat jetzt die
verwaltung einem anwalt übertragen.

Frage: der untermieter ist ausgezogen und ein neuer
eingezogen.
Muß das jedesmal gemeldet werden? Muß der Untermieter sich
gegenüber dem verwalter mit einer (Kopie) seines ausweises
legitimieren?

Die Änderung der Untervermietung muss angezeigt werden.


… D a n k e !

Der

Hauptmieter ist verantwortlich, dass der Untermieter sich beim
zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet. Ansonsten haftet
letztlich der Hauptmketer. Dieser muss dann eben neben einem
Mietvertrag auch eine Kaution verlangen. Richtig ist in
solchen Fällen, den Untermieter schriftlich im Mietvertrag zu
verpflichten, dass er eine Haftpflichtversicherung nachweist


… Danke für diesen Tip !

und während des Untermietverhältnisses die Prämien zahlt, in
der auch Schäden aus einem Mietverhältnis versichert sind.

zusatzinformation: der neue mieter ist ein freund des hauses,
(der Tochter) und der Mutter wohlbekannt.

Und - wenn der nicht bezahlt oder Schäden anrichtet - was ist
dann ? Der vorstehende Hinweis ist aus meiner Betrachtung kein
das Mietverhältnis in irgend einer Form tangierender Vorgang.

Die betonung liegt auf bekannt. Kein verhältnis.

Wobei dies an der Rechtslage nichts ändern würde.

Gruss Günter

Herzlichen Dank
rewe