In einer Wohnung mit bestehendem Mietvertrag wohnen 3 Leute, ein 4ter ohne Mietvertrag wohnt auch in dieser Wohnung (Vermieter wurde darüber aufgeklärt). Dem Untermieter wurde jetzt gekündigt,aber er will nicht ausziehen und hat die Kündigung nicht angenommen (es gibt Zeugen)
Bekommt man jenen nur mit einer Räumungsklage aus der Wohnung?
Bekommt man jenen nur mit einer Räumungsklage aus der Wohnung?
Hallo,
Gegenfrage: Wenn der Untermieter die Miete nicht bezahlt, dann kann man:
(a) sie aus ihm herausprügeln
(b) seine Einrichtungsgegenstände bei EBay versteigern
© Zahlungsklage beim örtlichen Amtsgericht einreichen
Es soll (Unter-) Vermieter geben, die interessiert das nicht. Die praktizieren lieber Faustrecht und schaffen Fakten („Wenn Du die Bude nicht bis … geräumt hast, dann stellen wir die Sachen auf den Sperrmüll“).
Viele Grüße
EK
Hallo, hallo… wir sind hier aber schon im Brett „Miets-RECHT“. Und auf rechtlich einwandfreie Weise lautet die Antwort auf die Frage:
Bekommt man jenen nur mit einer Räumungsklage aus der Wohnung?
leider: Ja.
Hallo,
leider: Ja.
Wenn es nun offiziell ein Besucher wäre, dem gestattet wurde (auch durch den VM der HM) dort zu wohnen bis er eine Wohnung gefunden hat. Sähe es dann anders aus?
Agnes
Hallo, hallo… wir sind hier aber schon im Brett
„Miets-RECHT“. Und auf rechtlich einwandfreie Weise lautet die
Antwort auf die Frage:
Hallo,
hätte ich das deutlicher schreiben müssen? Ich dachte jetzt nicht, dass jemand aufgrund meines Postings auf die Idee kommen könnte, Zwangsräumung ohne Zwangsvollstreckung wäre rechtlich in Ordnung ;´-)
VG
EK