Ich möchte folgenden fiktiven Fall beschreiben.Wir hatten letztlich in einer Gesprächsrunde dieses Thema.
Ein Vermieter würde seiner Mieterin erlauben ,dass ihr Freund als Untermieter bei ihr einzieht;es wird allerdings nichts schriftliches im Mietvertrag festgehalten.Nun kündigt die Mieterin fristgerecht.Während der Kündigungsfrist trennen sich die beiden und die Mieterin zieht bereits früher als erwartet aus,nur ihr Ex-Freund verbleibt noch in der Wohnung.
Nun kommt es während des Mietverhältnisses öfter zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und dem Freund der Mieterin.
Wir diskutierten in unserer Gesprächsrunde wie sich die Situation rechtlich verhalten würde.Wäre der Ex-Freund berechtigt weiterhin bis zum Ende des Mietvertrages in der Wohnung zu bleiben,was nicht im Sinne des Vermieters wäre ,weil das Verhältnis zwischen den Parteien nicht das Beste ist?
Wie wäre die Rechtslage wenn der Untermieter(der nicht im Mietvertrag erwähnt ist)sich nicht an den von der Mieterin gekündigten Vertrag halten würde?
Ich bin auf eure Meinungen und Reaktionen gespannt,Gruss Markus
Hallo Markus,
Ein Vermieter würde seiner Mieterin erlauben ,dass ihr Freund
als Untermieter bei ihr einzieht;es wird allerdings nichts
schriftliches im Mietvertrag festgehalten.
schriftlich oder nicht: Der Vermieter hat der Mieterin seine Zustimmung gegeben.
Nun kündigt die
Mieterin fristgerecht.Während der Kündigungsfrist trennen sich
die beiden und die Mieterin zieht bereits früher als erwartet
aus,nur ihr Ex-Freund verbleibt noch in der Wohnung.
Das ist Sache zwischen Mieterin und Untermieter.
Nun kommt es während des Mietverhältnisses öfter zu
Streitigkeiten zwischen Vermieter und dem Freund der Mieterin.
Wir diskutierten in unserer Gesprächsrunde wie sich die
Situation rechtlich verhalten würde.Wäre der Ex-Freund
berechtigt weiterhin bis zum Ende des Mietvertrages in der
Wohnung zu bleiben,was nicht im Sinne des Vermieters wäre
,weil das Verhältnis zwischen den Parteien nicht das Beste
ist?
Zwischen Vermieter und Untermieter gibt es kein Mietverhältnis.
Die Wohnung ist bis zum Ende der Kündigungsfrist vermietet.
Wie wäre die Rechtslage wenn der Untermieter(der nicht im
Mietvertrag erwähnt ist)sich nicht an den von der Mieterin
gekündigten Vertrag halten würde?
Dann kann der Vermieter ihn auf die Strasse setzen. Aber bis Ablauf der Frist nicht - außer natürlich die Streitereien ufern aus.
Gruß!
Horst