Moin, sind Untermieter grundsätzlich erlaubt oder müssen diese im Mietvertrag mit aufgeführt sein? Wie wird es gehandhabt, wenn ein Untermieter erst nach Erstellung des Mietvertrages einzieht? Muss das nachträglich dem Vermieter mitgeteilt werden?
Hallo Odette,
der Vermieter muss immer VOR dem Einzug des Untermieters schriftlich um Erlaubnis gefragt werden. Hierzu sind alle Daten des Untermieters an den Vermieter weiter zu reichen. Es könnte schließlich theoretisch sein, dass ein Haftbefehl gegen den Untermieter vorliegt…
Der Vermieter kann dann entscheiden, ob er der Untervermietung zustimmt, oder nicht. Er kann auch ablehnen. Solltest Du allerdings ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben, weil Du z.B. ein Jahr ins Ausland gehst oder dir die Wohnung derzeit nicht alleine leisten kannst, muss der Vermieter besonders „wohlwollend“ prüfen und Du könntest bei Ablehnung der Untervermietung die Wohnung evtl. kündigen.
Untermieter müssen nicht im Mietvertrag mit aufgeführt werden. Bedenke aber, dass Du für alle Schäden, die dein Untermieter anrichtet, als Hauptmieter haftbar gemacht werden kannst. Auch dann, wenn dieser z.B. keine Miete zahlt und Du dich im Ausland aufhältst. Bei unerlaubter Untervermietung ist dein Vermieter berechtigt, dir eine Frist zu setzen und falls Du diese ignorierst, dir die Kündigung auszusprechen.
Alles Gute
Sun
Dies ist keine Rechtsauskunft, da ich hierzu nicht befugt bin.