in einer Wohnung wurde ein Zimmer untervermietet. Eine Miete für das Zimmer wurde mündlich ausgemacht. Einen Untermietvertrag gibt es nicht, der Untermieter hat sich nicht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
Der Untermieter zahlt die Miete nicht und hält sich nicht an die abgemachten Regeln.
Kann man dem Untermieter sofort kündigen oder hat er ein 3 monatiges Kündigungsrecht?
in einer Wohnung wurde ein Zimmer untervermietet. Eine :Miete
für das Zimmer wurde mündlich ausgemacht. Einen
Untermietvertrag gibt es nicht, der Untermieter hat :sich nicht
beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
…Mietnomade ?
Der Untermieter zahlt die Miete nicht und hält sich :nicht an
die abgemachten Regeln.
_Deswegen_ soll man Verträge schriftlich machen.
Kann man dem Untermieter sofort kündigen oder hat er :ein 3
monatiges Kündigungsrecht?