Untermieter gekündigt

Hallo
mal angekommen Person A hatte eine Beziehung zu Person B die
auch damals mit in die Wohnung von A eingezogen ist als Untermieterin mit Vertrag. Person A hat sich nun von Person B getrennt und Person A ( Hauptmieter ) hat den Untermietvertrag für Person B fristgerecht gekündigt.

Nun mal angenommen Person B ist nicht damit einverstanden und lässt verlauten das sie nicht ausziehen will und wird.
Wie bekommt Person A nun die Dame B aus der Wohnung ?

Dürfte Person A zum Stichtag die Möbel etc. von Person B zur Not einfach auf die Straße stellen ??

Liebe Grüße
Dandia

Hallo,

Nun mal angenommen Person B ist nicht damit einverstanden und
lässt verlauten das sie nicht ausziehen will und wird.
Wie bekommt Person A nun die Dame B aus der Wohnung ?

Dürfte Person A zum Stichtag die Möbel etc. von Person B zur
Not einfach auf die Straße stellen ??

selbstverständlich nicht. Wir sind hier ja nicht im Wilden Westen. A wird sich brav an den Rechtsweg halten und die Gerichte bemühen müssen.

Gruß

S.J.

Was wäre denn, wenn…
Huhu!

Mal rein interessehalber das ganze weitergesponnen: Der Hauptmieter entschließt sich zum Umzug, weil das vermutlich wesentlich schneller (und je nach Umzugsstrecke, behilflichen Freunden mit Bullis etc auch günstiger) als der Rechtsweg wäre? Angenommen, die Untermieterin bleibt dabei, dass sie nicht aus der Wohnung ausziehen wird.

Ihre Möbel können wahrscheinlich nicht in der Wohnung bleiben, da der Hauptmieter ja für die Übergabe der Wohnung verantwortlich ist. Können aber auch nicht einfach so mitgenommen werden. Das gleiche gilt auch für die Dame. Wenn die nun die Wohnung „besetzt“ während der Hauptmieter raus ist, wessen Angelegenheit wäre das dann? Hauptmieter oder Vermieter?

Oder sind alle Überlegungen nach „Untermieterin weigert sich auszuziehen“ hinfällig, weil dann der Hauptmieter auch nicht ausziehen „kann/darf“ und der würde doch wieder beim rechtlichen Weg anfangen müssen?

Ich will damit natürlich nicht sagen, dass es erstrebenswert wäre, das Problem auf den Vermieter abzuwälzen, immerhin hat man sich ja selber die Hausbesetzerin in die Bude geholt:wink: Aber wenn die Dame das nur aus Trotz (und um dem Hauptmieter eins reinzuwürgen) macht und sich nicht großartig über die oben stehenden Fragen informiert, bestände da evtl eine 50:50 Chance, das ganze schneller abzuwickeln als über den Rechtsweg. Solange man eben gewillt wäre, die Wohnung zu wechseln und das nicht als „Niederlage“ gegenüber dem Ex-Partner misverstände („misverstände“?)…

Naja wie gesagt, eigentlich nur ein Gedankenexperiment ohne Tipp-Charakter.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo Lockenlicht,

ja das wäre für den Hauptmieter sicherlich eine Überlegung wert aber wie schon angesprochen wenn eine Wohnungsübergabe stattfinden sollte, muss die Wohnung ja leer sein. Also wie am schlausten machen ?

Hi Steve,

ja sicherlich sind wir hier nicht im wilden Westen aber auch nicht bei wünsch dir was , was ja nun Person B letztendlich damit ausdrückt.

Es kann doch nicht sein, das man erst hohe Kosten in Betracht ziehen muss um Person B aus der Wohnung zu bekommen.

Wie Lockenlicht nun anmerkte, was wäre denn wenn Hauptmieter A sich einfach eine neue Wohnung sucht und dann mit dem alten Vermieter eine Übergabe machen muss und Person B hat immer noch die Sachen in der Wohnung und sich nicht um eine eigene bemüht ?
Dann kann die Wohnung nicht übergeben werden, und Hauptmieterin hat sämtliche Kosten am Hintern. Das kanns ja nun auch nicht wirklich sein.

Mal angenommen , am Stichtag der Kündigung wechselt Hauptmieterin A einfach das Schloss aus ?? Wie sieht es denn da gesetzlich aus ?

Liebe Grüße
Dandia

Hallo,

ja sicherlich sind wir hier nicht im wilden Westen aber auch
nicht bei wünsch dir was , was ja nun Person B letztendlich
damit ausdrückt.

das ist mir schon klar.

Es kann doch nicht sein, das man erst hohe Kosten in Betracht
ziehen muss um Person B aus der Wohnung zu bekommen.

Das Risiko muss man immer eingehen, wenn man irgend welche Verträge schließt.

Wie Lockenlicht nun anmerkte, was wäre denn wenn Hauptmieter A
sich einfach eine neue Wohnung sucht und dann mit dem alten
Vermieter eine Übergabe machen muss und Person B hat immer
noch die Sachen in der Wohnung und sich nicht um eine eigene
bemüht ?

Der Hauptmieter kann nicht eine Wohnung kündigen, die er selbst noch an einen Dritten vermietet hat.

Dann kann die Wohnung nicht übergeben werden, und
Hauptmieterin hat sämtliche Kosten am Hintern. Das kanns ja
nun auch nicht wirklich sein.

Ist aber so. Wer das Risiko scheut muss ja nicht Untervermieten.

Mal angenommen , am Stichtag der Kündigung wechselt
Hauptmieterin A einfach das Schloss aus ?? Wie sieht es denn
da gesetzlich aus ?

Wie gesagt: Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo man das Recht selbst in die Hand nimmt.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht

Man sollte es mal so sehen: Hauptmieter und Untermieter haben ganz offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dieser Sache. Da kann ja nun nicht eine Partei meinen das Rechts selbst in die Hand nehmen zu müssen und vollendete Tatsachen schaffen.

Ich glaube auch Du würdest es nicht okay finden, wenn Dein Vermieter Dir die Sachen einfach vor die Tür stellt oder das Schloss Deiner Wohnungstür austauscht, nur weil er meint im Recht zu sein, was Du aber ganz anderes sehen würdest.

Rechtsstreitigkeiten werden in der zivilisierten Welt vor ordentlichen Gerichten ausgetragen. Das wird auch jeder für sich reklamieren, wenn er selbst betroffen ist. Komisch nur, dass dieser Grundsatz häufig über Board geworfen wird, wenn es um die Durchsetzung eigener Rechte geht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Der Hauptmieter kann nicht eine Wohnung kündigen, die er
selbst noch an einen Dritten vermietet hat.

Aber die fristgerecht gekündigt wurde an den Untermieter. Also ist sie zu dem Zeitpunkt ja nicht mehr vermietet.

Man sollte es mal so sehen: Hauptmieter und Untermieter haben
ganz offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen zu
dieser Sache. Da kann ja nun nicht eine Partei meinen das
Rechts selbst in die Hand nehmen zu müssen und vollendete
Tatsachen schaffen.

Nein das ist vollkommen richtig. Aber wie gesagt es kann auch nicht sein das die andere Partei einfach die Sache aussitzt

Ich glaube auch Du würdest es nicht okay finden, wenn Dein
Vermieter Dir die Sachen einfach vor die Tür stellt oder das
Schloss Deiner Wohnungstür austauscht, nur weil er meint im
Recht zu sein, was Du aber ganz anderes sehen würdest.

Ob ich das OK finde ist eine andere Sache, aber meiner Meinung nach hat er das Recht dazu weil er mir den Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt hat. Aber scheinbar jetzt mal im Sinne eines Vermieters gesehen, können hier die Mieter machen wie sie lustig sind und einfach in der Wohnung bleiben bis mit Rechtsmitteln ein Räumkommando antritt.

Rechtsstreitigkeiten werden in der zivilisierten Welt vor
ordentlichen Gerichten ausgetragen. Das wird auch jeder für
sich reklamieren, wenn er selbst betroffen ist. Komisch nur,
dass dieser Grundsatz häufig über Board geworfen wird, wenn es
um die Durchsetzung eigener Rechte geht.

Ist leider meistens so. Ich finde es aber immer noch nicht richtig, das man einfach bleiben kann nur um den anderen eins auszuwischen.

Gruß

S.J.

Gruß zurück :smile:
Dandia

Hallo,

Der Hauptmieter kann nicht eine Wohnung kündigen, die er
selbst noch an einen Dritten vermietet hat.

Aber die fristgerecht gekündigt wurde an den Untermieter. Also
ist sie zu dem Zeitpunkt ja nicht mehr vermietet.

so einfach ist das nun nicht. Es soll ja durchaus vorkommen, dass Vertragsparteien die Kündigung nicht akzeptieren. Was glaubst Du, ist der Grund für Räumungsklagen?

Nein das ist vollkommen richtig. Aber wie gesagt es kann auch
nicht sein das die andere Partei einfach die Sache aussitzt

Ist aber so.

Ob ich das OK finde ist eine andere Sache, aber meiner Meinung
nach hat er das Recht dazu weil er mir den Vertrag zu einem
bestimmten Zeitpunkt gekündigt hat. Aber scheinbar jetzt mal
im Sinne eines Vermieters gesehen, können hier die Mieter
machen wie sie lustig sind und einfach in der Wohnung bleiben
bis mit Rechtsmitteln ein Räumkommando antritt.

Ja selbstverständlich. Eine Kündigung ist doch nicht mit einem Titel gleichzusetzen.

Rechtsstreitigkeiten werden in der zivilisierten Welt vor
ordentlichen Gerichten ausgetragen. Das wird auch jeder für
sich reklamieren, wenn er selbst betroffen ist. Komisch nur,
dass dieser Grundsatz häufig über Board geworfen wird, wenn es
um die Durchsetzung eigener Rechte geht.

Ist leider meistens so. Ich finde es aber immer noch nicht
richtig, das man einfach bleiben kann nur um den anderen eins
auszuwischen.

Das ist ja nicht richtig. Der Untermieter wird ja die Konsequenzen, insbesondere die nicht unerheblichen Kosten, die dadurch entstehen, zu tragen haben. Unzweifelhaft geht diese Aktion voll nach hinten los. Der Hauptmieter kann sich seine Rechte vor Gericht erstreiten und den Untermieter für alle entstandenen Schäden haftbar machen.

Es ist ja nicht so, dass der Untermieter alle Rechte der Welt hat. Es geht um die Frage, wie der Hauptmieter seine Rechte geltend machen und durchsetzen kann. Ganz sicher nicht mit der Brechstange.

Gruß

S.J.

Hallo,

ja das wäre für den Hauptmieter sicherlich eine Überlegung
wert aber wie schon angesprochen wenn eine Wohnungsübergabe
stattfinden sollte, muss die Wohnung ja leer sein. Also wie am
schlausten machen ?

Vielleicht erst nochmal nachdenken?
Beim Vermieten hat der Mieter die Pflicht, die Miete zu zahlen. Und der Vermieter hat die Pflicht, den Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
Ich als Untermieter würde in so einem Fall einen Anwalt nehmen. Und ins Hotel ziehen, bis ich eine wirklich hübsche, neue Wohnung habe. Und was glaubst, Du, wer dann den Anwalt (ggf. auch Gerichtskosten, wenn keine Einsicht einkehrt), das Hotel und die Differenz in der Miethöhe für eine gewisse Zeit zahlen müsste?
Gruß
loderunner (ianal)

ja in dem Falle wäre es der Hauptmieter der sich dann ein Hotel sucht bis er eine schicke Wohnung hat :smile:
Was der Untermieter macht interessiert in diesem Falle den Hauptmieter also Person A nicht weil Untermieter so richtig aber echt richtig Stress macht.
Und da Person A Hauptmieter ist , kann Sie leider nicht einfach so in ein Hotel ziehen, weil Sie ja die Wohnung wegen dem Ungeziefer öhm sorry Untermieter nicht kündigen kann.

Liebe Grüße
Dandia

Hallo,

ja in dem Falle wäre es der Hauptmieter der sich dann ein
Hotel sucht bis er eine schicke Wohnung hat :smile:

Auf eigene Kosten kann er das jederzeit machen. Ansonsten hat er sich gefälligst an die Verträge zu halten, die er abschließt, ebenso wie an die zugehörigen Gesetze. Rosinen picken ist nicht. Selbstjustiz auch nicht. Er sollte sich also vielleicht ein wenig zurückhalten bei derartigen ‚tollen‘ Ratschlägen.
Gruß
loderunner (ianal)