Hallo,
ja sicherlich sind wir hier nicht im wilden Westen aber auch
nicht bei wünsch dir was , was ja nun Person B letztendlich
damit ausdrückt.
das ist mir schon klar.
Es kann doch nicht sein, das man erst hohe Kosten in Betracht
ziehen muss um Person B aus der Wohnung zu bekommen.
Das Risiko muss man immer eingehen, wenn man irgend welche Verträge schließt.
Wie Lockenlicht nun anmerkte, was wäre denn wenn Hauptmieter A
sich einfach eine neue Wohnung sucht und dann mit dem alten
Vermieter eine Übergabe machen muss und Person B hat immer
noch die Sachen in der Wohnung und sich nicht um eine eigene
bemüht ?
Der Hauptmieter kann nicht eine Wohnung kündigen, die er selbst noch an einen Dritten vermietet hat.
Dann kann die Wohnung nicht übergeben werden, und
Hauptmieterin hat sämtliche Kosten am Hintern. Das kanns ja
nun auch nicht wirklich sein.
Ist aber so. Wer das Risiko scheut muss ja nicht Untervermieten.
Mal angenommen , am Stichtag der Kündigung wechselt
Hauptmieterin A einfach das Schloss aus ?? Wie sieht es denn
da gesetzlich aus ?
Wie gesagt: Wir sind hier nicht im Wilden Westen, wo man das Recht selbst in die Hand nimmt.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotene_Eigenmacht
Man sollte es mal so sehen: Hauptmieter und Untermieter haben ganz offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dieser Sache. Da kann ja nun nicht eine Partei meinen das Rechts selbst in die Hand nehmen zu müssen und vollendete Tatsachen schaffen.
Ich glaube auch Du würdest es nicht okay finden, wenn Dein Vermieter Dir die Sachen einfach vor die Tür stellt oder das Schloss Deiner Wohnungstür austauscht, nur weil er meint im Recht zu sein, was Du aber ganz anderes sehen würdest.
Rechtsstreitigkeiten werden in der zivilisierten Welt vor ordentlichen Gerichten ausgetragen. Das wird auch jeder für sich reklamieren, wenn er selbst betroffen ist. Komisch nur, dass dieser Grundsatz häufig über Board geworfen wird, wenn es um die Durchsetzung eigener Rechte geht.
Gruß
S.J.