Untermieter in der JVA.Freunde haben Hausschlüssel

Kurz und knapp gesagt bin ich Hauptmieter und habe einen Untermieter der aber nun in der JVA sitzt.
Er hat ohne mein wissen seiner ex freundin und dessen neuen freund, seinem Stief Bruder die schlüssel für die wohnung gegeben. Angeblich mit der begründung das ich seine wertsachen verkaufen würde, da er mit der miete seit mehr als 4 monaten im rückstand ist.

nun die frage, darf er denen die schlüßel und somit den zugang zu den anderen räumen gewähren ohne zustimmung von meiner seite aus. schließlich kann man kein zimmer abschließen und ich habe angst das ich irgendwann nach hause komme und meine ganzen sachen weg sind.

wie sieht da die rechtslage aus? kann ich bestimmen wann die FREUNDE von Ihn kommen können um etwaige Briefe abzuholen? Eine Vollmacht hat mein Untermieter denen dafür ausgestellt. Aber dennoch darf er doch nicht einfach die schlüßel an fremde weitergeben, oder???

Kurz und knapp gesagt bin ich Hauptmieter und habe einen
Untermieter der aber nun in der JVA sitzt.

Kurz und knapp geantwortet: das ist ein heikles Thema. Verstehe ich es richtig, daß der Untermieter einen Raum in Wohnung bewohnt? Von meinem Kenntnisstand aus, möchte ich sagen, daß man schlecht etwas dagegen tun kann, wenn er jemand die Schlüssel gibt um in seiner Abwesenheit nach der Post zu sehen.
Aaaaaber - da ist die Sache mit der ausstehenden Miete. Sie haben mit Sicherheit ein Pfandrecht. - Aber das kann ich nicht mit letzter Bestimmtheit sagen. In der Regel gilt, was schriftlich vereinbart ist. Normalerweise berechtigen zwei bzw. drei Monate Mietschuld zur Kündigung.
Ist im Untermietvertrag diesbezgl. nichts geregelt? Oder besteht ein mündlicher Mietvertrag?
Ich würde es mal so sagen: Um in sein Zimmer zu kommen, müssen die anderen durch Ihre Wohnung durch, oder? Und Sie als Hauptmieter haben sozusagen auf diese Räume das „Hausrecht“. Also liegt es bei Ihnen den beiden den Zugang zu gestatten oder zu verwehren. Die Begründung seinerseits ist rechtlich nicht relevant. Ob die Whg. zum Blumengießen von den Freunden betreten wird oder aus Angst, daß die Bude leergeräumt wird, ist müßig. Ich denke, Sie können das Briefkastenleeren schlecht verwehren. Alles andere muß mit Ihnen abgesprochen werden. Es wäre eine erste Maßnahme, das Wohnungsschloß auszutauschen. Dann kommt keiner in die Wohnung ohne Ihre Zustimmung.

Um auf Nr. Sicher zu gehen, würde ich in diesem Fall wirklich einen Rechtsanwalt befragen. Eine Beratung kostet i.d. R. nicht mehr als 50 Euro - und bevor Ihnen noch mehr Schaden entsteht, als durch die entgangene Miete bereits entstanden ist, ist diese Beratungsgebühr sicher gut investiert.

Wie die Rechtslage ist, ehrlich gesagt „keine Ahnung“.
Würde aber als Hauptmieter mein Mietobjekt und mein Privates vorsichtshalber schützen. „Easy“
Ansonsten denk ich, seine Privatsachen und an Ihn addresierte Briefe mußt aushändigen, trotz Mietrückstand.
Und ohne Zustimmung deinerseits denk ich, geht schon mal garnichts. Glaube nicht das Die so einfach, trotz Vollmacht und Schlüsselbesitz zu Dir in die Bude rein dürfen.
Und Schlüssel so einfach an Fremde??? weitergeben ???, könnte zum Problem werden für Dich wenn es sich um eine zentrale Schließanlage handelt.

Versuchs mal mit „good will“ um an die Schlüssel zu kommen und gib den sog. Fremden/Freunden Sack und Pack, was Ihm gehört, samt Kündigungsschreiben gleich mit.

Mfg. Gerd

Da kann Dir nur ein Rechtsanwalt bzw. der Mieterschutzverein weitrhelfen…

Hallo Klaus,

da bin ich leider überfragt. Villeicht kann der Mieterverein Auskunft geben?

Gruß
Bolo2L

hallo nein selbstverständlich darf er keinem 3. die schlüssel aushändigen er muß abspache mit dir halten und es muß jemand von euch entweder er oder du dabei sein wenn die anfangen seine sachen aus der wohnung zu räumen .
da er aber schon seid 4 monaten mit der miete im rückstand ist so wie du geschrieben hast hat er gar kein recht seine sachen dort raus zu holen oder raus holen zu lassen .
da du das recht hast nach 3 monaten mietrückstand ihn fristlos aus der wohnung zu werfen da hat er seine schlüssel an dich ab zu geben und darf nur in deinem beisein die wohnung betreten und wenn er seine schulden abbezehlt hat darf er erst seine sachen aus der wohnung holen.