Untermieter ist in der Privatinsolvenz

Hallo an alle!
Ich hätte eine Frage:
Meine Untermieterin ist in der Privatinsolvenz (was sie mir allerdings nicht von Anfang an gesagt hat).
Nun wird sie, da ich Ihr gekündigt habe (nicht deswegen), in ein paar Wochen ausziehen. Jetzt frag ich mich, ob ich im Nachhinein Forderungen an sie stellen kann, wenn die Nachzahlungen ins Haus flattern oder kann ich sogar solange die Kaution solange behalten, bis die Abrechnung kommt und ich den Rest abziehen kann? Oder ist es egal, ob jemand privatinsolvent oder nicht ist und jeder Nachzahlungen zu begleichen hat (es steht auch im Untermietvertrag)?
Danke schon mal!

Hallo, schau mal hier:
[http://www.experto.de/b2c/finanzen/immobilien/keine-…](http://www.experto.de/b2c/finanzen/immobilien/keine-betriebskostennachforderung-gegen-insolventen-mieter.html?pm_cat[]=b2c&pm_cat[]=finanzen&SYS=224&SCID=27407&NL=38&ML=VNR11235_NL_EXP 20110420&utm_source=38&utm_medium=email&utm_campaign=VNR11235_NL_EXP 20110420)
Gruss
Knauffi

Hallo!
Erstmal ist ihre Angst total unbegründet, da sich in der PI befindliche Personen verpflichtet sind ihren Verpflichtungen nachzukommen und keine neuen Verbindlichkeiten aufzubauen. Sollten neue Verbindlichkeiten aufgebaut werden die nicht beglichen werden, wird die Restschuldbefreiung versagt. Behalten Sie doch einfach den ca. Teil der Kaution ein der als Nachzahlung kommen wird und rechnen ihn dann am Ende des Jahres genau ab.

Gruß

Hallo,

wenn Deine Untermieterin bereits in Privatinsolvenz ist, wird sie sehr bemüht sein, ihre „neuen“ Schulden sofort zu begleiche, da sie ansonsten die so heiß begeherte Restschuldbefreiung riskiert!! Während dieser Wohlverhaltensperiode muss sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen, sonst wird sie ihre Schulden nicht los und kann auch erst mit einer Wartezeit von 10 Jahren die nächste PI anstreben. Es wäre also ausgesprochen dumm, Schulden in dieser Phase nicht zu begleichen.
Bezüglich der Kaution müsste ich jetzt selbst die aktuelle Rechtssprechung googeln. Ich weiß nicht, ob eine Kaution wegen einer etwaigen Nachzahlung zurückgehalten werden kann. Mein reines Bauchgefühl sagt mir NEIN. Vielleicht ist man ja auch nicht gleich ein schlechter Mensch, wenn man in Privatinsolvenz gegangen ist :wink:

Lieben Gruß

Hallo,

wenn sie in PI ist, ist entscheident, ob das eigentlice Verfahren abgeschlossen ist u. sie bereits in der Wohlverhaltensphase ist. Ist sie noch im Verfahren, kann sie noch jederzeit Schulden mit hineinnehmen, es sei denn, sie hat sie mutwillig verursacht. D.h. sie hat schon jede Menge Schulden,hat die PI beantragt u. kauft z.B. trotzdem teuren Fernseher im Internet / Katalog etc. Sie weiß ja in dem Moment, dass sie das Geld nicht zahlen kann.

Generell würde ich einen Teil der Kaution zurückbehalten, bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Ich glaube, man kann eine Kaution bis zu einem Jahr zurückhalten. Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du einer von vielen Gläubigern ist, der evtl. nie sein Geld sieht.

LG
Maria1969

Der Tatbestand der Insolvenz ist für erstrmal egal.
Ich würde erstmal die Kaution behalten und dann eine Abrechnung machen. Dann kommen Sie an Ihr Geld