Was kann man, als Untermieter tun, wenn der Hauptmieter nach erfolgreicher Wohnungsübergabe, die Kaution vom Untermieter nicht zurück zahlen will
Was kann man, als Untermieter tun, wenn der Hauptmieter nach
erfolgreicher Wohnungsübergabe, die Kaution vom Untermieter
nicht zurück zahlen will
ist nicht eher eine wohnungsrückgabe gemeint ?
gab es keine begründung, warum die kaution (vollständig) einbehalten wird ?
Hi,
Was kann man, als Untermieter tun, wenn der Hauptmieter nach
erfolgreicher Wohnungsübergabe, die Kaution vom Untermieter
nicht zurück zahlen will
es gilt (Zitat aus http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/untrmiet.pdf)
Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter
zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter. Es gelten
die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem
anderen Mietverhältnis.
und somit hat der Hauptmieter wahrscheinlich auch noch ein wenig Zeit, bis er die Kaution zurueckzahlen muss.
Wenn er sich dann trotz Aufforderung weigert, muss dann letztendlich wohl geklagt werden.
Gruss
n.
Hi Hendrik,
ist nicht eher eine wohnungsrückgabe gemeint ?
na, vielleicht ist der ehemalige Untermieter nun Hauptmieter.
Allerdings beträfe das ja die genannte Kaution nicht.
Gruss
n.
Hallo,
Gehen wir von aus das die Wohnung aufgegeben wurde und die wohnung erfolgreich an den Vermieter abgegeben wurden ist,
muss der untermieter sich dann an den Hauptmieter richten ? schliesslich hat der Untermieter einen Vertrag mit dem Hauptmieter
der untermieter hat gegen den hauptmieter, seinem vertragspartner, grundsätzlich einen anspruch auf rückzahlung der gezahlten kaution. allerdings kann die kaution aus vielen möglichen gründen geringer bzw. vollständig vom hauptmieter einbehalten werden… ob dies hier vorliegt, wissen wir (immer noch) nicht.
Wenn aber keine geringen Gründe da sind , keine mietrückstand, alles ordnungsgemäß gelaufen ist, die Frage ist ja was, welche Rechte hat der Untermieter seine Kaution wieder zu bekommen
oder hat der Untermieter keine Rechte sein Kaution wieder zu bekommen ?
zum x-ten mal:
der mieter hat gegenüber seinem vermieter einen anspruch auf rückzahlung der geleisteten kaution. dies jedenfalls dann, wenn die wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben wurde und auch sonst keine offenen ansprüche (z.b. betriebskosten) des vermieters bestehen. dem vermieter wird eine gewisse überlegungs- bzw. prüffrist eingeräumt. die dauer ist unterschiedlich, sie kann bis zu 6 monate ausfallen.
da hier keinerlei weitere angaben über den sachverhalt gemacht wurden, kann auch nicht konkret gesagt werden, ob ein anspruch auf die kaution besteht.