Untermieter küdigungsfriest und kaution

Hallo,

eine Haupt mieter hat sein wohnung unter vermietet,Nun hat der hauptmieter die wohnung gekündigt ,wo der Hauptmieter 3 monaten küdigung friest hat, Und so hat der hauptmieter auch die unter mieter ebenso 3 monaten küdigungfriest gegeben,

Jetz hat der untermieter doch schnell ein wohnung gefunden und ausgezogen,3 monaten früher als die küdigung friest,und der untermieter will trotzdem sein Kaution züruck,Die frage ist,

Kann der untermieter das von der haupt mieter verlagen.

Danke

Hallo,

eine Haupt mieter hat sein wohnung unter vermietet,Nun hat der
hauptmieter die wohnung gekündigt ,wo der Hauptmieter 3
monaten küdigung friest hat, Und so hat der hauptmieter auch
die unter mieter ebenso 3 monaten küdigungfriest gegeben,

Jetz hat der untermieter doch schnell ein wohnung gefunden
und ausgezogen,3 monaten früher als die küdigung friest,und
der untermieter will trotzdem sein Kaution züruck,Die frage
ist,

Kann der untermieter das von der haupt mieter verlagen.

Ja,
wemm dem Mieter durch den Vermieter gekündigt wird (egal ob Mieter oder Untermieter) kann der Mieter das Mietverhältnis früher beenden und natürlich auch die Kaution zurück verlangen.

Man kann den Mieter ja nicht bestrafen, nachdem ihm die Wohnung gekündigt wurde, dass er jetzt eine freie Wohnung nicht anmieten kann, weil er noch für die alte Wohnung Miete zahlen müsste.

Schönen Tag noch.

Danke

Hallo,

hat der Untermieter denn seinerseits schriftlich gegenüber dem Hauptmieter gekündigt und die für seinen Untermietvertrag maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten?

Wann wurde denn schriftlich vom Untermieter gegenüber dem Hauptmieter gekündigt?

Hat der Untermieter während der Kündigungsfrist denn weiter Miete gezahlt? Oder nicht und nutzt der Hauptmieter daher die Kaution, um diese Mietrückstände auszugleichen?

VG
EK

Hallo,

ich mag mich täuschen, aber ich glaube nicht, dass du verstanden hast, worum es hier geht.

Wie schon an anderer Stelle richtig bemerkt: Man MUSS hier nicht antworten.

VG
EK

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eine Haupt mieter hat sein wohnung unter vermietet,Nun hat der hauptmieter die wohnung gekündigt ,wo der Hauptmieter 3 monaten küdigung friest hat, Und so hat der hauptmieter auch die unter mieter ebenso 3 monaten küdigungfriest gegeben,

Jetz hat der untermieter doch schnell ein wohnung gefunden und ausgezogen,3 monaten früher als die küdigung friest,und der untermieter will trotzdem sein Kaution züruck,Die frage ist,

Kann der untermieter das von der haupt mieter verlagen.

Danke

Hallo,

hat der Untermieter denn seinerseits schriftlich gegenüber dem
Hauptmieter gekündigt und die für seinen Untermietvertrag
maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten?

Danke für die Aufklärung:wink: wie kann man die obige Frage so missverstehen?
Nicht der Untermieter hat gekündigt, sondern der Hauptmieter,…
oder muss ich nochmals lesen lernen???

Also, der Hauptmieter hat gekündigt und als Vermieter des Untermieters dem Untermieter ebenfalls gekündigt.
Die Frage ist, ob der gekündigte Untermieter, der jetzt in eine andere Wohnung ziehen kann, sofort ausziehen kann oder ob er noch die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten habt (ihm wurde gekünddigt).
Ein klarer Fall, da muss man nichts verdrehen, um eine (…sinnige) Frage zu stellen.
Tag noch;-((

Wann wurde denn schriftlich vom Untermieter gegenüber dem
Hauptmieter gekündigt?

Hat der Untermieter während der Kündigungsfrist denn weiter
Miete gezahlt? Oder nicht und nutzt der Hauptmieter daher die
Kaution, um diese Mietrückstände auszugleichen?

VG
EK

Hallo,

ich mag mich täuschen, aber ich glaube nicht, dass du
verstanden hast, worum es hier geht.

Wie schon an anderer Stelle richtig bemerkt: Man MUSS hier
nicht antworten.

Bin ja schon froh, dass in der Vita kein dr. jur. steht; man macht sich zwischenzeitlich ja Gedanken, aber ich würde das Originalposting nochmals lesen und dann versuchen wie folgt zu verstehen:

Der (Zwischen)Mieter hat untervemietet und kündigt selber als Mieter dem Hauptmieter/Eigentümer und gleichzeitig als Vermieter seinem Untermieter.
Der Untermieter könnte jetzt früher ausziehen, innerhalb der ihm gegebenen Kü-frist und jetzt wäre zu klären, ob dem gekündigten Untermieter die Mietzahlungen für die gesamte KüFrist abverlangt werden kann oder ob dieser, weil ihm ja gekündgit wurde, selber früher ausziehen und damit früher das Mietverhältnis beendet.

Einfacher kann’s ich auch nicht mehr schreiben;-:

Wie oben ja schon geschrieben:
Wie schon an anderer Stelle richtig bemerkt: Man MUSS hier

nicht antworten.

Tagchen noch.

VG
EK

Hallo,
deine Aussage kannst du doch bestimmt irgendwie begründen, wir sind ja hier nicht bei „wünsch dir was“ sondern in einem Experten Forum.

Also worauf begründest du die Verkürzung er Kündigungsfrist durch den Mieter? Ich Gesetz steht dazu nichts…

hth