Untermieter kündigen

A und B wohnen zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung und sind ein Paar.
Zimmer Nr. 3 wurde an C untervermietet.
A und B haben einen untermietvertrag mit C. Kündigungsrecht ohen nähere erläuterung.
Das Zimmer von C ist mit 3 Möbelstücken von A und B ausgestattet. C hat nur Bett und Kommode mitgebracht.
Die restliche Wohnung wurde durch A und B ausgestattet.
Welche Kündigung greift jetzt durch A und B?
2 Wochen oder 3 Monate?

Danke im Voraus

Eine Kündigung gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende setzt voraus, dass „der Vermieter [den Wohnraum] überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat“.

Ich bezweifle, dass dem bei fehlender wesentlicher Ausstattung eines Bettes und einer Kommode allein durch das Verhältnis von 3:2 Teilen entsprochen wäre.

G imager761