Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Der Hauptmieter hat vor 2 Jahren einen Untermietvertrag (unmöbliertes Zimmer) mit seinem Mitbewohner geschlossen. Nun plant der Hauptmieter umzuziehen und möchte seine Wohnung kündigen.
Mit welcher Frist muss er dem Untermieter kündigen? Gelten hier die „normalen“ 3 Monate oder sind es 6 Monate?
Eine weitere Situation:
Der Hauptmieter benötigt das Zimmer selbst und möchte dem Untermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Welche Fristen sind hier vorgesehen?
Über euren Rat freue ich mich.
Beste Grüße
Andrea alias deadeh
Hallo !
Ein Untermieter kann mit nur 14 Tage Frist ohne Begründung gekündigt werden.
Schriftlich muss es sein,wie stets.
Die Kündigung muss bis spätestens zum 15. des Monats eingegangen sein,dann beträgt die Frist bis zum Monatsende.
Und kündigt der Hauptmieter,dann endet das Untermietverhältnis auch.
MfG
duck313
Ein Untermieter kann mit nur 14 Tage Frist ohne Begründung
gekündigt werden.
meine Güte, wenn du keine Ahnung hast dann lass doch die Finger von der Tastatur!
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Hallo !
Dann hättest Du doch die gute Gelegenheit nutzen sollen,es richtig zu stellen !
Jetzt muss ich es für Dich machen.
Das mit der 14-Tage-Frist gilt für MÖBLIERTE Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters und bei monatlicher Zahlung des Untermieters.
Kündigt der Hauptmieter seine Wohnung mit der für ihn geltenden Frist,das werden 3 Monate sein,dann muss auch der Untermieter mit ausziehen.
Will der Hauptmieter den Untermieter(NICHT möbliertes Einzelzimmer) loswerden,dann geht das ohne Begründung ,ABER mit der um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. Also normale Frist 3 Monate,dann gelten hier 6 Monate Kündigungsfrist für den Untermieter.
mfG
duck313
Dann hättest Du doch die gute Gelegenheit nutzen sollen,es
richtig zu stellen !
Jetzt muss ich es für Dich machen.
Soso, für mich…
Kündigt der Hauptmieter seine Wohnung mit der für ihn
geltenden Frist,das werden 3 Monate sein,dann muss auch der
Untermieter mit ausziehen.
und der Hauptmieter macht sich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Untermieter…
Selbst eine Kündigung des Untermieters wegen Beendigung des Hauptmietverhältnis scheint nicht jeder für rechtmäßig zu halten:
http://www.mietgerichtstag.de/download/43084101/stre…
Seite 9 letzter Absatz.
Hallo Joschi,
was ist denn nun falsch an duck313s Aussage?
Falls du die „korrekte“ Rechtslage kennst, wäre es sehr nett, wenn du mir sie erläutern könntest.
Grüße
deadeh
Hallo duck313,
Will der Hauptmieter den Untermieter(NICHT möbliertes
Einzelzimmer) loswerden,dann geht das ohne Begründung ,ABER
mit der um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist. Also normale
Frist 3 Monate,dann gelten hier 6 Monate Kündigungsfrist für
den Untermieter.
weshalb gilt denn die verlängerte Kündigungsfrist? Ist denn „Kündigung des Hauptmietverhältnisses“ keine angemessene Begründung?
Mich wundert es nur etwas, da ja der Hauptmieter dem Vermieter mit einer 3-monatigen Frist kündigen kann und dann die Frist gegenüber dem Untermieter um einiges länger wäre.
Vielen Dank schon mal
Hallo !
Es hängt vom Grund ab,bzw. wer kündigt.
Will der Hauptmieter aus der Wohnung raus,dann gilt 3 Monate und der Untermieter muss auch nach 3 Monaten mitausziehen.
Will der Hauptmieter seinen Untermieter „nur“ loswerden,aus welchem Grund auch immer(er braucht aber nichts begründen),dann muss der mit der um 3 Monate verlängerten Frist,die sonst gilt kündigen.
Das sind dann mind. 6 Monate.
Weil der Untermieter keinen Kündigungsschutz genießt,wird als Interessenausgleich die Frist verlängert.
Kündigt der Vermieter,dann braucht der keine Rücksicht auf den Untermieter zu nehmen,es gilt die Frist für den Hauptmieter,die dann auch für den Untermieter gilt.
So ist es im „Normalfall“,wenn Hauptmieter und Untermieter gemeinsam in einer Wohnung leben,Untermieter den Vertrag NUR mit dem Hauptmieter hat und wenn es sich nicht um ein möbliertes Zimmer handelt.
MfG
duck313
Will der Hauptmieter aus der Wohnung raus,dann gilt 3 Monate
und der Untermieter muss auch nach 3 Monaten mitausziehen.
kannst du deine Aussagen mal mit einer Rechtsgrundlage begründen?
Kündigt der Vermieter,dann braucht der keine Rücksicht auf den
Untermieter zu nehmen,es gilt die Frist für den
Hauptmieter,die dann auch für den Untermieter gilt.
Naja, der Vermieter hat gegen den Untermieter einen Räumungsanspruch aus § 546 Abs.2 BGB. In wieweit sich der Untervermieter gegenüber dem Untermieter nach § 536a BGB schadensersatzpflichtig macht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Hallo Deadeh,
was ist denn nun falsch an duck313s Aussage?
Duck setzt voraus, das mit Beendigung des Hauptmietverhältnis das Untermietverhältnis automatisch endet bzw. dem Untervermieter aus der Kündigung des Hauptmietverhältnis ein berechtigter Grund zur Kündigung des Untermietverhältnis entsteht. Das ist aber nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall. Ich lass mich diesbezüglich gerne eines anderen belehren.
So lange bis hier eventuell ein Jurist Klarheit schafft, solltest du dich auf Ducks Aussagen nicht stützen.
Gruß
Joschi
Hallo noch einmal,
ja, der Hauptmieter möchte dem Untermieter kündigen, weil der Hauptmieter selbst ausziehen möchte.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das ein ausreichender Grund dafür ist, dass der Hauptmieter schon mit einer 3-monatigen Frist kündigen darf.
Ich glaube, es ist wohl am sichersten für den Hauptmieter, einfach 6 Monate vor dem Auszug zu kündigen, dann sollte nichts schief gehen.
Dankeschön für deine Hilfe!
Ich glaube, es ist wohl am sichersten für den Hauptmieter,
einfach 6 Monate vor dem Auszug zu kündigen, dann sollte
nichts schief gehen.
Dabei darf der Hauptmieter nicht vergessen in der Kündigung anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des § 573a Abs.2 BGB gestützt wird.