Untermieter kündigt - Kündigungsfrist ?

Hallo an alle,

folgende Situation:
A hat mündlichen Vertrag zur Untermiete bei B abgeschlossen. B bewohnt die Wohnung in der A mietet. B ist nicht Eigentümer der Wohnung.
A kündigt nach 2 Monaten. Welche Kündigungsfrist liegt hier zu Grunde ?

Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar :smile:

Mietvertrag ist Mietvertrag
und ohne besondere Absprachen (schriftlich wäre dann natürlich sinnvoll gewesen) gilt BGB § 573c: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Also 3 Monate zum Ende eines Monats.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, wohl aber die Kündigung!

Gruß

Stefan

Sehe ich anders
Hallo,

und ohne besondere Absprachen (schriftlich wäre dann natürlich
sinnvoll gewesen) gilt BGB § 573c:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Stimmt

Also 3 Monate zum Ende eines Monats.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, wohl aber die
Kündigung!

Das stimmt wieder.

Gruss ivo

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(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung
spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats
zulässig.

Jetzt müssten wir nur noch wissen, ob die Voraussetzungen
des § 549 II Nr. 2 BGB vorliegen.
Und das ist bei Untermiete nicht zwangsläufig der Fall,
aber sehr oft.