folgende Situation:
A hat mündlichen Vertrag zur Untermiete bei B abgeschlossen. B bewohnt die Wohnung in der A mietet. B ist nicht Eigentümer der Wohnung.
A kündigt nach 2 Monaten. Welche Kündigungsfrist liegt hier zu Grunde ?
Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar
Mietvertrag ist Mietvertrag
und ohne besondere Absprachen (schriftlich wäre dann natürlich sinnvoll gewesen) gilt BGB § 573c: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Also 3 Monate zum Ende eines Monats.
Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, wohl aber die Kündigung!
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung
spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats
zulässig.
Jetzt müssten wir nur noch wissen, ob die Voraussetzungen
des § 549 II Nr. 2 BGB vorliegen.
Und das ist bei Untermiete nicht zwangsläufig der Fall,
aber sehr oft.