Was könnte jemand tun, der ein Zimmer (genehmigt) untervermietet hat, dem Mieter gekündigt hat, und der Mieter geht einfach nicht?
So, jetzt kommen die schwierigen Umstände:
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind finanziell sehr schlecht gestellt.
Beide sind psychisch nicht auf der Höhe, Kommunikation ist schwierig.
Der Mieter hätte wohl keine andere Bleibe. Er verhält sich nicht sozialverträglich, so dass eine Kündigung des Hauptmieters drohen könnte.
Der Vermieter hat kein Geld, eine Räumungsklage anzustrengen.
Ach so, ich komme gerade selber drauf:
Beratungsschein, Prozesskostenhilfe.
Problem ist, dass der Vermieter wahrscheinlich den Rechtsanwalt zuquatschen würde, und nicht kapieren würde, was der Rechtsanwalt sagt.
öhm, könntest Du das vielleicht nochmal etwas sortierter schreiben? So mit Vermieter, Hauptmieter und Untermieter? Wurde das Zimmer im übrigen möbliert ioder unmöbliert vermietet?
Ach so, mit Vermieter und Hauptmieter ist hier immer ein- und dieselbe Person gemeint.
Und mit Untermieter und Mieter auch.
Es kommen nur diese beiden Personen vor: Vermieter/Hauptmieter und Untermieter/Mieter.
Der Eigentümer der Wohnung, also der übergeordnete Vermieter spielt hier keine Rolle.
Der Hauptmieter könnte das Schloß austauschen, dem Untermieter die Sachen vor die Tür stellen und drauf hoffen, daß der Untermieter nicht weiß daß er das nicht darf…
Meines Wissen hat der Untermieter definitiv keine andere Bleibe.
Vielleicht würde der auch rumrandalieren, und die dann herbeigerufene Polizei weiß möglicherweise am Ende noch, dass man das nicht darf …
Bin kein Jurist. Aber wenn der (Unter)vermieter nicht mit einem Anwalt reden kann, dann hat er normalerweise einen Betreuer. Dieser kann mit zum Anwalt kommen und den Sachverhalt schildern.
Außerdem kann könnte man den Betreuer des (psychisch) behinderten Untermieter kontaktieren, um entweder den Untermieter zu Verhaltensänderung zu bewegen oder ihn zur Suche einer neuen Bleibe zu bewegen/überzeugen.
Falls diese Person keinen Betreuer hat, könnte man beim Gesundheitsamt anfragen, wie man damit vorgeht. Wenn diepsychiscche Krankheit/Minderbehitteltheit noch nicht festgestellt wurde, sollte dies, auch zum Schutze der Person selber, zügig durchgeführt werden. Dies läuft normalerweise über Ärzte, aber wenn du dies zunächst anschieben musst, würde ich, wie gesagt, zunächst das Gesundheitsamt als erste Anlaufstelle sehen.
Wenn er randaliert o.ä., die Polizei rufen, die sollten ihn bei Bedarf über Nacht mitnehmen, und/oder einen Platzvereis erteilen.
Wen möbliert vermietet wurde ist die Kündigungsfrist 2 Wochen vor Monatsende es sei den etwas anderes steht im Vertrag Kündigungsgründe müssen nicht angegeben werden!
Dann braucht man gute Zeugen, die bestätigen, dass der freiwillig gegangen ist, weil er sich hat überzeugen lassen, dass es sonst noch viel teurer würde.
Die Sachen könnte man im Keller unterbringen mit dem Hinweis, dass das angeboten und vereinbart wurde.
Bei uns hat es so geklappt .
(Und, wie weiter unten erwähnt, wenn er randaliert, ruft man vielleicht besser selber die Polizei und legt das dar, was man sich als Strategie zurecht gelegt hat.)
Keiner der betroffenen Personen hat einen Betreuer. Den Untermieter kenne ich nicht persönlich, der Untervermieter geht wohl öfters zum Arzt und ist in Behandlung, da wurde es aber anscheinend nicht für nötig befunden, einen Betreuer zu bestellen.
Normalen Alltagsgeschäften kann er auch nachgehen, aber wenn es schwierig wird …
Das hatte ich verstanden.
Es liegt aber nicht am Rechtsanwalt, dass der VM pausenlos redet, das tut er immer, und sei die Person, die ihm versucht etwas zu erklären, noch so neutral und akzeptiert.