Untermieter muss Hauptmietvetrag bei der Arge vorl

Hallo Hänschen hat ne Frage

Hänschen vermietet ein Teil seines Häuschen er selbst ist Hauptmieter u. macht ein Untermietvertrag (WG).Nun kommt der Untermieter verlangt Angaben Mietbescheinigung,Hänschen füllt diese aus gibt diese den Untermieter u. trotzallem verlangt die Arge vom Untermieter zusätzlich den Hauptmietvertrag mit der Begründung die Hauptmiete festzustellen. Darf die Arge dies einfordern .
Der § 9 Absatz 5 SGB II scheint die hier nicht zu intressieren.
.

Mit freundlichen Grüßen

Hänschen

Tja, hat sich Hänschen schon mal die Frage gestellt, warum
die ARGE den überhaupt haben will?

Nun die ARGE hat eine Sorgfaltspflicht möglichen Sozialbetrug auszuschließen.
Das läge vor wenn die Untermiete unangemessen zur „Hauptmiete“ ist,
da ja Hänschen unangemessen davon profitieren könnte.
Im schlimmsten Fall ist die Untermiete höher als die „Hauptmiete“.
Und das wäre Betrug.
Die ARGE darf also dieses Untermietverhältniss anzweifeln und sogar die
Zahlung der Miete einstellen.
So sollte doch Hänschen so lieb sein und seinem Untermieter keine Steine in
den Weg legen. :wink:

Hallo,

Nun die ARGE hat eine Sorgfaltspflicht möglichen Sozialbetrug
auszuschließen.
Das läge vor wenn die Untermiete unangemessen zur „Hauptmiete“
ist,
da ja Hänschen unangemessen davon profitieren könnte.
Im schlimmsten Fall ist die Untermiete höher als die
„Hauptmiete“.
Und das wäre Betrug.

das sehe ich nichrt so. Der Vermieter kann verlangen was er will. Er muss die Einnahmen, bzw. den Gewinn durch die Untervermietung ja versteuern. Wenn man ein komplettes Haus an einen Leistungsbezieher vermietet, soll man als Vermieter dem Amt dann den Kaufpreis, die Schuldenbelastung und am besten noch ein Gutachten über den momentanen Wert geben?

Das Amt hat nur zu interessieren, ob die Miete angemessen ist, oder nicht.
Ist sie es nicht, wird sie die Wohnung ablehnen, oder entsp. kürzen. Ist sie angemessen, hat es das Amt zu bezahlen.

Vermieter kann seine Geschäfte und Preise machen wie er will, da ist er mE nicht rechenschaftspgflichtig.

Anders könnte es evtl. aussehen, wenn der Vermieter selbst Leistungen erhält. Aber dann hat das Amt ja auch vin diesem die höhe der Mietkosten, bzw. den Vertrag, der meistens - eig. ohne rechtliche Stütze - verlangt wird.

Diphda

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