Hallo,
Nun die ARGE hat eine Sorgfaltspflicht möglichen Sozialbetrug
auszuschließen.
Das läge vor wenn die Untermiete unangemessen zur „Hauptmiete“
ist,
da ja Hänschen unangemessen davon profitieren könnte.
Im schlimmsten Fall ist die Untermiete höher als die
„Hauptmiete“.
Und das wäre Betrug.
das sehe ich nichrt so. Der Vermieter kann verlangen was er will. Er muss die Einnahmen, bzw. den Gewinn durch die Untervermietung ja versteuern. Wenn man ein komplettes Haus an einen Leistungsbezieher vermietet, soll man als Vermieter dem Amt dann den Kaufpreis, die Schuldenbelastung und am besten noch ein Gutachten über den momentanen Wert geben?
Das Amt hat nur zu interessieren, ob die Miete angemessen ist, oder nicht.
Ist sie es nicht, wird sie die Wohnung ablehnen, oder entsp. kürzen. Ist sie angemessen, hat es das Amt zu bezahlen.
Vermieter kann seine Geschäfte und Preise machen wie er will, da ist er mE nicht rechenschaftspgflichtig.
Anders könnte es evtl. aussehen, wenn der Vermieter selbst Leistungen erhält. Aber dann hat das Amt ja auch vin diesem die höhe der Mietkosten, bzw. den Vertrag, der meistens - eig. ohne rechtliche Stütze - verlangt wird.
Diphda