Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit Nov letzten Jahres Alleinerziehend mit drei Kindern.Mein Mann ist aus unserer 6 Zimmer/ 120qm großen Wohnung ausgezogen. Die Arge hat mir zugesichert, daß Ich weiterhin in unserer Wohnung bleiben darf, obwohl die qm- Zahl zu hoch ist(die Grundmiete liegt voll im Rahmen)
Seit dem Auszug meines Mannes steht ein Zimmer leer.
Nun war mein 24 jähriger Neffe zu Besuch und wäre daran interessiert bei uns einzuziehen.
Er selbst ist Berufstätig und würde das Zimmer gern als „Sprungbrett“ nützen(längstenfalls 6 Monate) um hier in Bonn Fuß zu fassen.
Jetzt meine Frage:
Muß Ich Ihn bei meinem Vermieter( leg ) melden, wenn Er sich hier anmelden möchte?
Muß Ich einen Untermietervertrag machen?
Was für Nachteile hätte Ich zu befürchten als Hartz 4 Empfängerin?..er gehört ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft? oder?
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort
lg
Sibylle Held