Untermieter oder mieter?

mal angenommen jemand ist eigentümer eines hauses und hat seinem arbeitslosen erwachsenen sohn ein zimmer mit küchen und badbenutzung vermietet! braucht der sohn für den ALG II Antrag, einen miet- oder untermietvertrag? und wie soll der eigentümer die qm für küche und bad und die der nebenkosten aufteilen?

Hallo,

Gebe hier nochmals Antwort, wenn auch schon direkt. Miet- oder Untermietvertrag ist egal. Der Vertrag muss Hinweise geben, wie hoch die Miete ist und wie hoch die Nebenkosten sind. Das Amt wird prüfen, ob der Wohnraum der Größe nach anerkannt werden kann. Ein größeres Thema dürfte der Beweis sein, dass der Sohn die Küche der Mutter nutzt. Eine mögliche Kontrolle wird hier wohl klären wollen, welche Teller, Töpfe,Pfannen usw. der Sohn hat und nutzt oder ob er „Hotel Mama“ in Anspruch nimmt.

Gruss Günter

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