Untermieter oder 'Mit'-Mieter

Hallöle,

angenommen, ein Ehepaar möchte ein Häuschen mieten. Da seine Eltern vorwiegend im Ausland leben, aber eine Adress in Deutschland benötigen, wegen Post, Bank usw., sollen diese auch hier angemeldet werden.

Natürlich wird der Vermieter vorab darüber informiert. Aber wie wird mit den Eltern verfahren - werden die auch als Mieter eingetragen oder sollte hier ein Untermiet-Vertrag geschlossen werden? Was ist der Unterschied und wie würde sich das auch auf die Miete auswirken?

Danke im Voraus!

Irena

P.S. Gibt es einfache - für Laien verständliche Literatur zum Thema rund ums Mietrecht?

Nein, gibt es leider nicht. Und die, die so einfach scheint, ist derart fehlerhaft, manchmal muss man sich fragen, ob es nur um Geld verdienen geht. Wenn, dann Mieterverein oder Anwalt aufsuchen.

Die hier gestellte Frage verschliesst sich mir ohnehin. Wenn das Ehepaar ein Haus anmieten will, deren Eltern wohnen im Ausland, jedoch soll die Post an die Kinder, ist dies durch Nachsendeantrag oder Änderung der Postadresse jederzeit möglich.

Ein Miet- oder Untermietvertrag wäöre ja nur dann erforderlich, wenn die Eltern in dem Haus auch wohnen und zwar für mehr als sechs Monate im Jahr. Auf die Miethöhe hat jedoch dies kaum Aiuswirkungen.

Gruss Günter

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