Hallo,
Angenommen man hat einen Untermieter aufgenommen. Der
Untermietvertrag ist aber nicht rechtens da die
Hauptvermieterin nicht eingeweiht ist.
das ist wohl kaum das Problem des Untermieters, sondern das des Hauptmieters.
Des Weiteren nehmen wir an dass man diese Person fristlos vor
die Tür setzt weil sie die Miete nicht zahlt und Gesprächen
aus dem Weg geht und überhaupt schon seit 2 Monaten nicht mehr
in der Wohnung war.
Moment. Das geht nun wirklich nicht so einfach. Dass die Miete nicht gezahlt wird, ist natürlich nicht okay, aber hier gibt es festgelegte Prozeduren, wie gemahnt werden muss etc. Gesprächen kann der Untermieter nach eigenem dafürhalten aus dem Weg gehen, denn es gibt kein Gesetz, dass ihn zur Konversation mit dem Hauptmieter zwingt. Ebenso wenig ist er verpflichtet, sich in der Wohnung aufzuhalten.
Nehmen wir weiter an, dass der Untervermieter den Untermieter
bei der Gemeinde abgemeldet hat und der Untermieter darüber in
Kenntnis gesetzt wurde.
Der Hauptmieter kann und darf den Untermieter überhaupt nicht abmelden.
Nun zur Frage: Wie kann man mit dem Hausrat des Untermieters
verfahren wenn dieser ihn nicht abholt und der Platz gebraucht
wird? Und was kann man Tun wenn der Untermieter den Schlüssel
nicht rausrücken will?
Man setzt den Untermieter wegen der Mietrückstände in Verzug, kündigt im Rahmen des vertraglich bzw. gesetzlich Zulässigen. Solange man keinen Räumungstitel in den Händen hält, lässt man die Finger vom Eigentum des Untermieters.
So und jetzt könnt ihr juristisch fachsimpeln in diesem
natürlich fiktiven Fall.
Da gibt es nicht viel zu fachsimpeln. Wie man säumige Mieter los wird, ist klar geregelt und u.a. hier nachzulesen: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-131.htm
Kündigung heißt aber nicht, dass man dann das Eigentum des Mieters einfach vor die Tür werfen darf. In einem Rechtsstaat hat der Mieter natürlich das Recht die Kündigung anzufechten und gerichtlich klären zu lassen.
In dem hier geschilderten Fall geht es aber wohl eher darum, dass der Hauptmieter das Recht kurzerhand „selbst in die Hand“ nehmen will und den Untermieter vor vollendete Tatsachen stellen möchte, in dem er dessen Hausrat in „Wild-West-Manier“ einfach vor die Tür wirft und den Untermieter kurzerhand bei der Gemeinde abmeldet.
Es gibt nur einen zulässigen Weg das Problem zu lösen, nämlich den Rechtsweg. Es empfielt sich, hierfür einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Übt man in der o.g. Form Selbstjustiz, kann das strafrechtlich durchaus relevant sein und zivilrechtlich dürfte das auch größte Probleme nach sich ziehen.
Gruß
S.J.