Ehepaar XY hat eine Einliegerwohnung an den älteren Herrn Z vermietet. Miete und NK zahlt das Sozialamt. Herr Z hat seit kurzem einen Vormund.
Nun hat sein SOHN einen Untermieter bei ihm einquartiert - ohne Vermieterzustimmung, ohne irgendetwas zu vereinbaren.
Dürfen XY den Untermieter (Alkoholiker, polizeibekannt) hinauswerfen bzw. die Polizei rufen wenn er wiederkommt um in der Wohnung zu schlafen? Er hat einen Schlüssel und kommt immer nach 22.00 Uhr. XY haben ihn informiert, daß er keinesfalls die Erlaubnis hat dort zu wohnen, wird ignoriert.
vor solchen Fällen fürchte ich mich auch. Da wir in einem Rechtsstaat leben, kannst du nur einen Anwalt einschalten und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung aufgrund des Vertragsbruches aussprechen. Die Zwangsräumung dauert allerdings einige Zeit, da die Gerichte nicht besonders schnell sind.
Im Mietvertrag sollte stehen , dass eine Untervermietung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter bedarf !?
Mahnen sie den Mieter ab und drohen mit Kündigung , wenn der Untermieter weiter bei Ihm wohnt.Bei einem solchen Untermieter sollten sie auch als Vermieter eine berechtigtes Interesse haben dürfen , (mit) zu entscheiden , ob der Untermieter bei Ihnen wohnen darf .
Im gerichtlichen Falle , müssten sie nämlich auch darlegen , warum es für sie nicht zumutbar ist , einen solchen Untermieter zu akzeptieren.
In der Praxis dürften sie das Problem nicht so schnell lösen können , wenn der Mieter sich nicht einsichtig zeigt.
das ist eine schwierige Situation . aber ich rate zu einer schriftlichen Abmahnung an den vormund dass die Wohnung nur an z und für eine Person vermietet würde. Und das xy kein Besucher mehr ist da er schon x Wochen dort täglich schläft. Angemessene Frist setzten für den Auszug!
hallo susi67,
ich habe keine ahnung ich beantworte rein aus dem bauch heraus. erste frage: welche befugnis hat der sohn, wohnungen zu vermieten? sind denn xy entmündigt? ist dies nicht der fall, würde ich dem untermieter hausverbot erteilen und die rausgabe des schlüssels fordern. gibt es ärger, polizei rufen. ich denke, wenn der sohn nicht die befugnis hat wohnung zu vermieten, ist auch kein rechtsgültiger mietvertrag zustande gekommen. ansonsten am besten anwalt einschalten, denn wenn der untermieter polizeilich bekannt ist, könnte ärger vorprogrammiert zu sein.
viel glück.
gruß schnueffel
ich würde als erstes ein Gespräch mit dem Vormund vereinbaren und ihm die Lage schildern. Der Sohn kann nicht einfach dort jemanden einquartieren, wenn er selbst nicht im Mietvertrag steht und auch nicht dort wohnt.
MfG P. Kunze
Hallo Susi,
ich denke, das ist keine so einfache Frage die du stellst.
Ehepaar XY hat eine Einliegerwohnung an den älteren Herrn Z
vermietet. Miete und NK zahlt das Sozialamt. Herr Z hat seit
kurzem einen Vormund.
Ok.
Nun hat sein SOHN einen Untermieter bei ihm einquartiert -
ohne Vermieterzustimmung, ohne irgendetwas zu vereinbaren.
Ne, das geht so nicht. Schau hier: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…
Zitat:
Wer einen Untermieter in die Wohnung aufnehmen will, sei es ganz oder teilweise, sei es vorübergehend oder auf Dauer, sollte auf jeden Fall den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen. Wer dies versäumt, riskiert eine fristlose Kündigung (siehe Ratgeber Kündigung). Alternativ dazu kann der Vermieter auch verlangen, dass der Untermieter wieder auszieht. ***********Zitatende
Dürfen XY den Untermieter (Alkoholiker, polizeibekannt)
hinauswerfen bzw. die Polizei rufen wenn er wiederkommt um in
der Wohnung zu schlafen? Er hat einen Schlüssel und kommt
immer nach 22.00 Uhr. XY haben ihn informiert, daß er
keinesfalls die Erlaubnis hat dort zu wohnen, wird ignoriert.
Genau wie du sagst, ich würde
a.) Hausverbot aussprechen- wobei Herr Z ja einen Vormund hat, also den Vormund informieren und das Sozialamt.
b.) Den Mieterbund konsulieren und fragen, wenn XY darin sind. Ansonsten beitreten.
c.) Abmahnen ja, und das dem Vormund schreiben. Er wird tätig werden müssen für Herrn Z.
Die Polizei zu holen glaube ich wird wenig Sinn machen.
Ich würde den offiziellen Weg gehen.
Ich drücke die Daumen, das sich das regelt.
Eine unberechtigte Untervermietung ist ein fristloser Kündigungsgrund. Hat Ihr Mieter die Geschäftsräume ohne Ihre Erlaubnis untervermietet, setzen Sie ihm bitte eine Frist und mahnen Sie ihn deswegen ab. Beendet er das Untermietverhältnis nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist, können Sie ihm deswegen sogar fristlos kündigen. Um Ihren Mietvertrag mit dem Hauptmieter zu retten, können Sie Ihren Mieter aber auch nur darauf verklagen, die Untervermietung zu unterlassen.
Hallo,
zu erst kommt es darauf an was im Mietvertrag steht. Gibt es hier einen Passus, der die Untermietung des Mieters erlaubt? Dann haben Sie schlechte Karten. Wenn nicht, dann informieren Sie Z schriftlich über diesen Verstoss und drohen unter Einhaltung der Kündigungsfristen, mit fristloser Kündigung. Ich würde eine Kopie an das Sozialamt schicken. Wenn Z die Wohnung weiterhin untervermietet, Anzeige und Zwangsräumung.