Untermieter ohne Mietvertrag, Beschädigung

Hallo Experten,

folgender fiktiver Fall:

Mieterin A einer Wohnung möchte ein Zimmer untervermieten (Erlaubnis ist vorhanden). A entscheidet sich für Untermieter B, welcher auch sehr schnell in das möblierte Zimmer zum 01.03. einzieht. Am 02.03. ist er der Meinung, ein ca. 2x2 cm großer, beiger Fleck an der Wand sei Feuchtigkeit und Schimmel. Trotz Einwänden von A öffnet er die Wand (ca. 2 Quadratmeter), woraufhin sich herausstellt, dass es keine Feuchtigkeit gibt. B verspricht allerdings, den Schaden professionell zu beheben. Nun passierte dies trotz mehrmaliger Aufforderung nicht und Mieterin A möchte aus diesem Grund und aufgrund einiger anderer Gründe (Kaution wurde nicht bezahlt und Mietvertrag immer noch nicht unterschrieben), dass B schnellstmöglichst wieder aus dem Zimmer auszieht. Die Miete für den Monat wurde von der Mutter von B beglichen.
Die Frage also: Muß B für die professionelle Beseitigung des Schadens aufkommen? Wie sieht es rechtlich aus, wenn kein Mietvertrag existiert? Eigentlich besteht doch Sachbeschädigung, wenn eine Zimmerwand so arg zu Schaden kommt? Wie kann A jetzt vorgehen? A wäre bereit, die Hälfte der Miete von März zurückzuzahlen, wenn B schnellstmöglich auszieht - allerdings nur, wenn sie sich keine Sorgen wegen der Kosten für die Wand machen muß. Was kann A tun, wie sind die Möglichkeiten?

Danke und Grüße,

M.

Hallo !

B hat doch keinen Vertrag,also hat er auch keine Rechte dort zu bleiben,wenn A es nicht mehr wünscht.
Geld zurück gibts auch nicht,denn das wird sicherlich für die Reparatur der Wand gebraucht. Zumindest muss man es solange einbehalten,wenn was übrig bleibt,kann man darüber sprechen ob es ausgezahlt werden muss. Außerdem werden ja Verbrauchskosten angefallen sein(Heizung,Wasser,Strom usw.
Schließlich ist A dafür verantwortlich gegenüber dem Hausbesitzer,denn dem kann man später nicht sagen „Es war aber der böse und dumme Untermieter B“.

MfG
duck313

Hallo,

B hat doch keinen Vertrag,

hm? Er wohnt doch schon drin!

Bei der offensichtlichen Ahnungslosigkeit der Mieterin gibt es nur eins: SOFORT ab zum Anwalt!
Gruß
loderunner

Naja, Ahnungslosigkeit… Es gibt ja wohl auch die rechtliche Grundlage des nur mündlichen Mietvertrages. Ich glaube, die Mieterin möchte nur wissen, inwiefern sie halbwegs ohne Aerger und ohne Extrakosten aus dieser Geschichte rauskann.
Gruß,
M.

Hallo,

mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche, haben sogar ähnliche Problemstellen, wie zB die ungenügend zuvor! getroffenen Absprachen… allerdings ist die Beweisbarkeit mündlicher Verträge ungleich schwieriger.
Da der B eingezogen ist, hat er wohl dem Angebot des A zugestimmt, damit ist durchaus ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Relevant dürfte daher das hier sein:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-…

Der Mietvertrag für das Zimmer (möbliert/unmöbliert -> Fristen!) müsste dennoch schriftlich gekündigt werden.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdggrd.htm

Vertragspartner des Vermieters ist und bleibt aber Mieter A, denn mit dem Untermieter B hat der VM keinerlei vertragliche Beziehungen. A ist verantwortlich für das, was in der von ihm/ihr gemieteten Wohnung passiert.
A muss sich also (notfalls mit Rechtsbeistand)an B halten um das mit der Wand und/oder den Bedingungen zum Auszug zu klären.

Andere Möglichkeit: Könnte sich A denn mit der Mutter von B in Verbindung setzen und erstmal das Gespräch dort zwecks Einigung suchen?

Gruß
M.

Naja, Ahnungslosigkeit…

Ja. Das ist offensichtlich.

Es gibt ja wohl auch die rechtliche
Grundlage des nur mündlichen Mietvertrages.

Haufenweise. Was allerdings genau hier gilt, kann man aus der Entfernung schlecht beurteilen. Es kommt halt auch auf die Feinheiten an. Die kann man in einem Forum aber nicht klären.

Ich glaube, die
Mieterin möchte nur wissen, inwiefern sie halbwegs ohne Aerger
und ohne Extrakosten aus dieser Geschichte rauskann.

Der Punkt ist schon lange vorbei. Aber natürlich kann man die Mieterin nicht daran hindern, dem schon verlorenen schlechten Geld das gute jetzt auch noch hinterher zu werfen. Ein paar ungültige Kündigungen, weitere Beschädigungen in der Wohnung, Der Untermieter mag nicht ausziehen,…
Nur zu, viel Spaß dabei. Er kann ja dann später mit der Geschichte in irgendeiner Betroffenheitsshow eines Privatsenders auftreten und damit haufenweise Geld verdienen.
Oder so.
Gruß
loderunner

Hallo!
Danke erstmal an Euch.
Der Untermieter hat inzwischen die Handynummer des Anwalts der Mieterin herausgefunden und diesen am Telefon bedroht. Die Mieterin hat jetzt das Schloß auswechseln lassen und war bei der Polizei.
Das ist ja dann schon mal wieder eine ganz andere Liga.

Gruß