Untermieter überlässt Zimmer nicht wie bei Einzug

Ich bin ratlos in folgendem Fall: Meine Untermieterin hat das an Sie vermietete möblierte Zimmer zum einen nicht so überlassen wie es zum Einzug aussah (angerusste Wand über der Heizung) und zum anderen einen Lattenrost bei ihrem Auszug während meiner Abwesenheit mitgenommen, den ich ihr kostenlos zur Verfügung gestellt hatte.

Eine persönliche Übergabe des Zimmers verweigert sie mir. Die Wohnungsschlüssel hat sie durch eine Freundin Termin gerecht abgeben lassen.

Sie weigert sich, dass Zimmer zu streichen. Das Zimmer stinkt nach dem Urin ihrer Meerschweinchen, die sie trotz Haustierverbot in ihrem Zimmer gehalten hat. Alle Flächen und Fächer, die sie in der Küche und im Bad benutzt hat, sind wie das Zimmer nicht geputzt hinterlassen worden. Meine Bitte, zu putzen, hat sie nicht nur während unseres Zusammenwohnen ignoriert. Auf Ansprachen reagiert sie mit der Behauptung, sie „putze dauernd“, in ähnlicher Manier auch auf meine letzte Bitte vor dem Auszug. Ich bin weder ein pathologischer Fall von Hygienebedürfnissen noch brauche ich eine blitzblanke Wohnung.

Meine Bitte, das Zimmer zu streichen, hält sie für überflüssig, da sie das laut Mieterverein nicht müsse.

Sie hat 16 Monate kostenlos in meinen Möbeln gewohnt (während ich nach meiner Rückkehr von einem Klinikaufenthalt wegen Burn-Out) auf meiner Gästematratze auf dem Boden geschlafen habe, weil sie ihre Möbel aus Berlin nicht nach Hamburg holen wollte und auf meine mehrfachen Bitten, mir nach und nach meine Möbel wieder zu überlassen, nicht reagiert hat). Letztlich habe ich mir einige neue Möbel besorgt.
Bei der Nutzung meines Geschirrs sind einige Gegenstände kaputt gegangen, verschwunden oder nicht mehr zu gebrauchen.

Jetzt fordert sie, natürlich zu Recht, ihre Kaution zurück und zwar über den Mieterverein. Ich bin selbst Mitglied in dem Mieterverein und muss einen externen Mediator zu Rate ziehen, um eine außergerichtliche Einigung zu den o.g. Angelegenheiten zu klären.

Darüber hinaus weiß ich nicht, ob ich ohne die erforderliche Übergabe in das Zimmer zurück ziehen kann. Ich würde das Zimmer reinigen und streichen müssen und damit „Beweise“ vernichten. Zudem kommen morgen Abend zwei neue Untermieter und ich habe in meiner eigenen Wohnung keine Möglichkeit, eine Zwischenlösung für mich zu finden.

Was kann ich tun, um mich rechtmäßig zu verhalten (außer alle Spuren von ihr zu dokumentieren, was ich bereits getan habe)?

Herzlichen Dank für jeden nützlichen Rat!

Hallo aus Bernburg,

unbedingt Beweise sichern. Foto und Video am besten mit Bausachverständigen oder den Mieterverein. Diese begutachten auch Wohnungen und sind durchaus nicht immer auf Seiten von Mietern, wenn diese sich so wie geschildert, verhalten.

Die Kaution ist eine Sicherungsleistung und kann natürlich mit Forderungen des Vermieters verrechnet werden.

Selbstverständlich muss die Verursacherin des Schadens diesen begleichen. Ähnlich urteilte das OLG Hamm bei starken Rauchern, Kiffern usw. wo die sonst übliche Besenreinheit - nicht ausreichend war.

Im angefragten Fall könnte sogar eine Putzerneuerung notwendig werden, wenn Tierurin bzw. Fäkalien dort eingedrungen und gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. bei Älteren, Kindern usw.) auslösen könnte.

Ein Koll. vor Ort wird gerne helfen, da hier die Rechtslage eindeutig erscheint.

Ich wünsche starke Nerven, keine Angst und viel Geduld.

LG vom Bernburger

Hallo, tut mir leid aber solch einen Fall habe ich noch nicht erlebt.Ich glaube ich würde mir Rat beim Rechtsanwalt oder evtl. Verbrauchezentrale einhoen.

Hallo liebe Unbekannte,

zunächst tut es mir sehr leid, dass Du einiges Pech- so scheint es wenigstens- mit Deiner Untermieterin hattest. Da ich selbst ebenfalls schon einige Male untervermietet hatte und das auch aktuell noch tue, kann ich Deinen Ärger gut nachvollziehen.

Ich würde Dir empfehlen, erst einmal zu sortieren, was in den Bereich „finanziell“ entstandener, und damit bezifferbarer Schaden gehört, und was in den Bereich Ärger über unsoziales Verhalten.
Dann würde ich eine persönliche Kosten-Nutzen-rechnung starten.

Da Du augenblicklich von einem Burn-Out regenerierst, kann es sein, dass ein zu großes Engagement in die Entschädigung finanzieller Ansprüche u. insbesondere die Wiedergutmachung für emotionale Belastung Dich letztlich mehr an Energie kosten, als für Deine Genesung augenblicklich gut ist.

Du wirst nichts daran ändern können, dass es Mietnomaden gibt und Personen, die auf Kosten anderer leben/wohnen und dann für entstandenen Schaden nicht aufkommen wollen.

Du kannst an diesem Mietverhältnis rückwirkend nichts mehr ändern, da es in der Vergangenheit liegt. Du kannst nur zukünftig versuchen, Personen auszuwählen, die sozial verträglichere Eingenschaften mitbringen, als Deine frühere Untermieterin.

Es ist leider so, dass es Beschädigungen gibt, die als normales Abwohnen betrachtet werden. Ob die verrußte Wand auch dazu gehört, entzieht sich meiner Kenntnis. Beschädigungen durch unerlaubte Haustiere gehören nicht dazu. Über Luftverunreinigungen kann man sich sicher streiten. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kaution hat Deine Ex-Untermieterin, sobald ausgeschlossen werden kann, dass es keine Schäden gibt, die am Wohnraum selbst durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind.

Entwendung von Möbeln und Haushaltsgegenständen gehören leider nicht zu den Dingen, die von einer Kaution abgezogen werden können.

Dokumentation durch Dich in Form von Photoaufnahmen hat wohl schon stattgefunden. Mehr kannst Du diesbezüglich nicht tun.

Untervermietung ist Glückssache! Ich empfehle Dir, Dich einem Vermieterverein anzuschließen!

Ich wünsche Dir eine gute und für Dich richtige Entscheidung!
Lohnt der emotionale Aufwand?

Für meinen Beitrag an Dich übernehme ich keinerlei Haftung, die von mir gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Ich bin keine Juristin, habe aber beruflich und privat mit Deinem Problembereich zu tun.

Herzlicher Gruß!

Lieber Bernburger,

herzlichen Dank für die Antwort und nützlichen Tipps, die ich bis auf die Kontaktierung eines Bausachverständigen (leider aus finanziellen Gründen) umsetzen werde. Ich habe den Verein Mieter helfen Mieter um eine Begutachtung des Zimmers gebeten. Mal sehen, ob die das bewerkstelligen.

Mit besten Grüssen!

Glückauf

Hallo,

herzlichen Dank für die Anteilnahme und ausführliche Antwort!

Mit besten Grüssen,

Glückauf

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Glückauf

Hallo, tut mir leid aber solch einen Fall habe ich noch nicht
erlebt.Ich glaube ich würde mir Rat beim Rechtsanwalt oder
evtl. Verbrauchezentrale einhoen.