Welche Konsequenzen kann es Hauptmieter und welche kann es für den Untermieter geben wenn der Hauptmieter dem Vermieter den Untermieter verschweigt?
Welche Konsequenzen kann es Hauptmieter und welche kann es für
den Untermieter geben wenn der Hauptmieter dem Vermieter den
Untermieter verschweigt?
dat er jaaaanz schnell rausfliegt, würde ich als VM jedenfalls so machen,wer lässt sich denn gerne ver*******…
ich geh mal davon aus ,dass du auch nix für eine Anrede und einen Gruss für deinen VM übrig hast…
Der Kater
na Hallösche , Dir auch
Welche Konsequenzen kann es Hauptmieter und welche kann es für
den Untermieter geben wenn der Hauptmieter dem Vermieter den
Untermieter verschweigt?
Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter dem Mieter kündigen (wenn der VM das möchte).
Grüßes
auch
Ist im Mietvertrag eine Untervermietung von der Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht und unterlässt es der Mieter, vor der Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristgerecht kündigen.
Ist im Mietvertrag eine Untervermietung von der Genehmigung
des Vermieters abhängig gemacht und unterlässt es der Mieter,
vor der Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters
einzuholen, so kann der Vermieter das Mietverhältnis
fristgerecht kündigen.
Ein VM darf einen Wunsch zur Untervermietung allerding nur aus gewichtigem Grund (Überbelegung, pers. Gründe beim Untermieter) verbieten.
Untervermietung ist nicht der Zuzug eines Lebenspartners/-partnerin. Dies lässt sich so gut wie nicht verhindern.
Kündigung des Mietverhältnisses ist möglicherweise nur nach Abmahnung möglich.
Wie ein Gericht entscheidet, wenn zum Entscheidungszeitpunkt das strittige Untermietverhältnis bereits wieder beendet ist, sei mal offen gelassen …
Gruß
Hi
Moment, ich stehe eher auf A’s Seite, nicht auf B
Was für Konsequenzen könnte eine Verheimlichung denn für den Untermieter haben (der eh schon ausgezogen ist)?
Hallo!
Ein VM darf einen Wunsch zur Untervermietung allerding nur aus
gewichtigem Grund (Überbelegung, pers. Gründe beim
Untermieter) verbieten.
Das stimmt zwar im wesentlichen, entbindet den Mieter aber nicht davon, die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung vor Abschluss des Untermietvertrags einzuholen. Anderenfalls kann der Vermieter kündigen, und zwar auch, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung hätte erteilen müssen.
Untervermietung ist nicht der Zuzug eines
Lebenspartners/-partnerin. Dies lässt sich so gut wie nicht
verhindern.
Davon war nicht die Rede.
Kündigung des Mietverhältnisses ist möglicherweise nur nach
Abmahnung möglich.
Wirklich?
Wie ein Gericht entscheidet, wenn zum Entscheidungszeitpunkt
das strittige Untermietverhältnis bereits wieder beendet ist,
sei mal offen gelassen …
Man kann es ja mal riskieren. Ratsamer wäre es aber wohl, die Untermieterlaubnis des Vermieters rechtzeitig einzuholen.
Gruß
Hi
Gruß, Franz
Untervermietung ist nicht der Zuzug eines
Lebenspartners/-partnerin. Dies lässt sich so gut wie nicht
verhindern.Davon war nicht die Rede.
Stimmt. Aber beweise mal das Gegenteil als VM
Kündigung des Mietverhältnisses ist möglicherweise nur nach
Abmahnung möglich.Wirklich?
Bin kein Rechtsanwalt. Keine Ahnung. Aber ich brauche doch sonst auch für jeden Mist erst mal eine Abmahnung (Ruhestörung, unterlassene Kehrpflicht, Mietrückstand) . Wieso sollte es hier anders sein.
Man kann es ja mal riskieren. Ratsamer wäre es aber wohl, die
Untermieterlaubnis des Vermieters rechtzeitig einzuholen.
Als VM würde ich es nicht riskieren, es sei denn ich will den M unbedingt loswerden. Als M muss ich es nicht riskieren. Also, was solls?
Gruß
Hi
Welche Konsequenzen kann es Hauptmieter und welche kann es für
den Untermieter geben wenn der Hauptmieter dem Vermieter den
Untermieter verschweigt?
Kurzgefasst:
In einem normalen Standard-Mietvertrag steht nicht drin, dass Du untervermieten
darfst.
Tust Du es doch, wird Dir wahrscheinlich … rechtskräftig … Dein Mietvertrag
gekündigt.
Möchtest Du einen Untermieter aufnehmen, brauchst Du die schriftliche Genehmigung
des Vermieters.
) Son-ja
Moment, ich stehe eher auf A’s Seite, nicht auf B
Was für Konsequenzen könnte eine Verheimlichung denn für den
Untermieter haben (der eh schon ausgezogen ist)?
wo verflixt standen denn jetzt A und B?
Konsequenzen: für den Untermieter = KEINE, denn der hat sich ja im Vertragsverhältnis (Haupt)Mieter zu Vermieter nichts zuschulden kommen lassen
Wissen sollte man allerdings, dass das BGB > § 540, § 553 eine Untervermietung („Gebrauchsüberlassung an Dritte“) grundsätzlich verbietet bzw. dass demnach eben eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
Aber wenn der Vermieter (bzw. dessen Eigentum > die „Mietsache“) keinen Nachteil dadurch erlitten hat und der Vermieter nicht gerade einen Grund sucht, seinen Mieter loszuwerden, dann wird er i.d.R. besseres zu tun haben als diese Verletzung vertraglicher Pflichten seines Mieters durch Ausübung seines Kündigungsrechtes zu „ahnden“ > § 573 BGB