Folgendes…
Grundsätzlich würde ich gerne wissen, ob ich in meinem eigenem Haus Untermieter haben darf, bzw. unter welchen Voraussetzungen. Müssen da getrennte Räumlichkeiten sein, oder kann ich in der Art einer WG einen Mieter bei mir wohnen lassen?
Hintergrund ist folgender: Eine gute Bekannte, die arbeitssuchend ist muss aus ihrer Wohnung ausziehen, die von Harz4 bezahlt war. Da ich alleine lebe und ein Eigenheim habe, könnte ich es mir vorstellen sie bei mir wohnen zu lassen. Das Haus ist groß genug, aber hat z.B. nur ein Badezimmer. Darf ich sie gegen Miete so einziehen lassen?
Hallo,
grundsätzlich sind „Ich-Fragen“ wegen FAQ-Verstoß nicht erlaubt!"
Grundsätzlich kann ein Hauseigentümer über sein Wohnraum verfügen und vermieten, die Mietform ist i.d.R. frei wählbar, also auch Untervermietung, möbliert oder unmöbliert, kostenfrei oder nur die Bezahlung der anfallenden Nebenkosten etc.
Man kann auch derLebensgefährtin ein „Mietverhältnis“ anbieten.
Probleme könnte es dann geben, wenn eine „Wuchermiete“ verlangt würde.
Falls noch Fragen, ohne „Ich“